Deutschland soll Änderungen am Finanzierungssystem von ARD/ZDF vorschlagen

Nach Auffassung der EU-Kommission steht das Finanzierungssystem der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten nicht im Einklang mit dem EG-Vertrag, wonach die Mitgliedstaaten keine den Wettbewerb verfälschenden Beihilfen gewähren dürfen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 510 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Deutschland muss der EU-Kommission offiziell Rechenschaft über die Rolle und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten ablegen. Das gegenwärtige Finanzierungssystem stehe nach vorläufiger Auffassung nicht im Einklang mit Artikel 87 des EG-Vertrages, wonach die Mitgliedstaaten keine den Wettbewerb verfälschenden Beihilfen gewähren dürfen, teilte die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am heutigen Donnerstag in Brüssel mit. Zwar stelle man das Recht der Mitgliedstaaten nicht in Frage, öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalten zu errichten und zu finanzieren, doch müssten Quersubventionen für Tätigkeiten vermieden werden, die in keinem Zusammenhang mit dem Grundversorgungsauftrag stehen. Deutschland soll nun Änderungen am System der Finanzierung des öffentlichen Rundfunks vorschlagen.

Kritikpunkt ist unter anderem die Finanzierung von Online-Aktivitäten der öffentlichen Anstalten. Der Branchenverband VPRT hatte sich beschwert, dass privatwirtschaftliche Rundfunkprogramme benachteiligt seien, weil Online- und E-Commerce-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu Unrecht aus den Rundfunkgebühren finanziert würden. Solche Aktivitäten seien nicht vom öffentlichen Auftrag gedeckt. Die EU-Kommission ist hingegen der Auffassung, dass die Öffentlich-Rechtlichen Online-Dienste sehr wohl als Teil ihres Grundversorgungsauftrages anbieten können, der Umfang dieser Tätigkeiten und ihre Finanzierung durch öffentliche Mittel sollte aber nicht von den öffentlichen Anstalten selbst, sondern von staatlicher Seite geregelt werden, "damit nur solche Dienstleistungen einbezogen werden, die die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft in gleicher Weise wie die herkömmlichen Rundfunkanstalten befriedigen".

Neben Deutschland wurden auch Irland und die Niederlanden von der Kommission aufgefordert, ihre Finanzierungsregelungen der öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten klarzustellen. Ähnliche Untersuchungen hatte die Kommission in der Vergangenheit auch in Frankreich, Italien, Spanien und Portugal durchgeführt. Im Anschluss daran hätten diese Mitgliedstaaten Maßnahmen erlassen oder vorgeschlagen, um zu gewährleisten, dass in ihren Finanzierungsregelungen "die Grundsätze der Klarheit, Transparenz und des marktwirtschaftlichen Verhaltens befolgt werden". Diese Grundsätze müssten auch für andere Staaten gelten, hielt die Wettbewerbskommissarin fest: "Eindeutige Definition des Grundversorgungsauftrags, Führung getrennter Bücher, sodass zwischen den öffentlich-rechtlichen und sonstigen Tätigkeiten unterschieden werden kann, und geeignete Mechanismen, um eine Überkompensation der öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten zu verhindern." Zur Überwachung der Einhaltung dieser Grundsätze sollten die Staaten eine unabhängige nationale Behörde einrichten. (pmz)