Verfassungsrichter warnt vor geplanter EU-Datenschutzverordnung

Johannes Masing, Richter am Bundesverfassungsgericht, fürchtet, dass mit der im Raum stehenden Neuregelung des Datenschutzes auf EU-Ebene nationale Grundrechte nicht mehr anwendbar sind.

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Verfassungsrichter Johannes Masing äußert in einem Beitrag für die Süddeutsche Zeitung die Befürchtung, dass mit der geplanten Neuregelung des Datenschutzes auf EU-Ebene nationale Grundrechte nicht mehr anwendbar seien. Das Verfassungsgericht selbst müsse seine Kontrollfunktion in wesentlichen Bereichen aufgeben, in denen es "weit über die Grenzen hinaus als vorbildlich geltende freiheitliche Strukturen geschaffen hat", mahnt der Jurist.

Offiziell will Justizkommissarin Viviane Reding den Verordnungsentwurf erst am 25. Januar vorlegen. Masing betont, dass die allgemeine EU-Datenschutzrichtlinie von 1980 durch eine Verordnung ersetzt werden solle, die einem europaweiten Gesetz gleichkomme. Anders als eine Richtlinie wirke sie unmittelbar, lasse keine Umsetzungsspielräume und verdränge jede Form bereits in Mitgliedsstaaten geschaffenen einschlägigen Rechts. Dies beziehe sich sogar auf das Grundgesetz.

Sinnvoll seien europaweit einheitliche Standards vor allem, um die Privatsphäre von Nutzern internetbasierter Konzerne wie Amazon, eBay, Google oder Facebook zu sichern, meint Masing. Der Verordnungsentwurf bedeute so auch eine Stärkung des Datenschutzes. Gleichzeitig würden aber 30 Jahre Rechtsprechung zum Datenschutz und zur informationellen Selbstbestimmung in Deutschland Makulatur. Diese reiche vom Volkszählungsurteil über den großen Lauschangriff und die heimliche Online-Durchsuchung bis zur Vorratsdatenspeicherung.

Der auch für Pressefreiheit zuständige Richter im Ersten Senat des Verfassungsgerichts warnt weiter, dass die Verordnung auch für den Umgang mit persönlichen Daten zwischen Privatpersonen im Internet gelten solle. "Was gebloggt und getwittert werden darf, soll sich künftig unabhängig von deutschen Grundrechten bestimmen", schreibt Masing. Private Meinungsäußerungen und mögliche Unterlassungsansprüche würden ­ wie die Wirtschaft ­ einer behördlichen Aufsicht unterstellt. Dem Juristen missfällt dabei auch, dass Brüssel auf die vollständige Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle drängt.

In dem von der Verordnung abgedeckten weiten Bereich könnten Bürger auch keine Verfassungsbeschwerde mehr einlegen, führt Masing aus. Es bleibe allein der Weg zum Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg offen, der die europäische Menschenrechtskonvention zum Maßstab habe. Dabei handle es sich aber nur um einen Mindeststandard. Über die weiter gehende EU-Grundrechtecharta wache wiederum der Europäische Gerichtshof, den in der Regel ein Bürger nicht anrufen könne. (vbr)