Schweizer Regierung genehmigt Abkommen zur Übermittlung von Flugpassagierdaten

Künftig müssen auch Schweizer Fluggesellschaften den US-amerikanischen Behörden Informationen über Flugpassagiere zur Verfügung stellen.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Schweizer Bundesrat hat ein Abkommen mit den USA über den Zugriff auf Personendaten von Flugpassagieren genehmigt. Anders als Airlines, die ihren Sitz in der EU haben, gewährten Schweizer Fluggesellschaften den US-amerikanischen Stellen bislang keinen Zugang zu ihren Passagierdaten. Streitpunkte waren vor allem geforderte Informationen über beanspruchte medizinische Versorgung oder besondere Essenswünsche der Passagiere sowie die unverhältnismäßig lange Daten-Aufbewahrungszeit von 50 Jahren. Von zentraler Bedeutung war für die Schweiz auch, dass die Fluggesellschaften die Daten übermitteln und es keinen direkten Zugriff durch US-Behörden auf die Systeme der Unternehmen geben soll.

Nach Ansicht der Schweizer Landesregierung sind die jetzt getroffenen Regelungen, die sich im Wesentlichen an den Vereinbarungen, die mit der EU getroffen wurden, orientieren, "mit Blick auf den Datenschutz tragbar". Fluggesellschaften, die Flüge von der Schweiz in die USA durchführen, seien aber verpflichtet, den Passagieren mitzuteilen, dass ihre persönlichen Daten (PDF) den US-Behörden übermittelt werden. Die Fluggäste erhielten zudem das Recht, von den zuständigen US-Stellen Auskunft über die gespeicherten Daten und notfalls deren Richtigstellung zu verlangen. Das Abkommen ist vorerst auf dreieinhalb Jahre befristet. (pmz)