FBI muss Akten zu Überwachungsmissbrauch vorlegen

Unter anderem geht es um den Missbrauch von so genannten "National Security Letters" (NSLs), mit denen das FBI ohne richterliche Anordnung die Herausgabe von Daten über Finanztransaktionen, Telefon- und Internetverbindungen verlangen kann.

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Von
  • Peter Mühlbauer

Eine interne Prüfung hatte ergeben, dass FBI-Agenten die ihnen durch den Patriot Act übertragenen Befugnisse in zahlreichen Fällen in schwerwiegender Weise missbrauchten. Nun hat ein Bundesrichter angeordnet, dass die Behörde Akten, die den Missbrauch der Befugnisse zur Überwachung des Telefonverkehrs und des Internets dokumentieren, an die Electronic Frontier Foundation EFF aushändigen muss. Die Bürgerrechtsorganisation hatte deren Offenlegung bereits im April gefordert.

Unter anderem geht es um den Missbrauch von so genannten "National Security Letters" (NSLs), mit denen die Behörde ohne richterliche Anordnung die Herausgabe von Daten über Finanztransaktionen, Telefon- und Internetverbindungen verlangen kann. Die Empfänger solcher Anordnungen – zum Beispiel eine Bank oder ein Internet-Provider – unterliegen einer gesetzlichen Schweigepflicht und dürfen niemanden von der Anordnung und der Datenweitergabe erzählen. Obwohl es anfangs hieß, dass die Regelung nur in Notfällen zur Anwendung kommen werde, erließ das FBI allein im Jahre 2005 47.000 solcher NSLs. Und obwohl die aus diesen Anordnungen gewonnenen Daten nur der Aufklärung konkreter, aktueller Fälle dienen sollten, wurden sie beim FBI auf Dauer gespeichert und in das Data Mining der Behörde eingebunden. Betroffen von der Entscheidung des Richters sind auch die bisher geheim gehaltenen Verträge zwischen der Bundespolizei und den großen amerikanischen Telefongesellschaften AT&T, Verizon und MCI über die heimliche Herausgabe von Verbindungs- und Nutzerdaten. (pem/Telepolis) / (jk)