Datenschützer moniert Abhörrechte der Polizei

Der hessische Landesdatenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch hat heute seinen Tätigkeitsbericht vorgestellt, in dem er auch DNA-Tests für Serientäter im Kindesalter kritisiert.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 98 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • dpa

Hessen hat seiner Polizei nach Ansicht des Landesdatenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch zu weitreichende Abhörrechte gewährt. Der Jurist kritisierte heute bei der Vorstellung seines Datenschutzberichtes außerdem die in Hessen möglichen DNA-Tests für Serientäter im Kindesalter. Dazu besitze das Land keine Kompetenzen; schließlich seien Kinder noch gar nicht strafmündig, sagte der Datenschützer.

Gefahren sieht Ronellenfitsch auch bei der Umstellung der Landesverwaltung auf elektronische Datenverarbeitung. Im Computer geführte geheime Akten müssten -- wie bisher die Papierakten -- gegen Zugriffe von zum Lesen nicht berechtigten Mitarbeitern geschützt werden. Seine Forderung nach einer Verschlüsselungstechnik sei neun Monate ohne Antwort geblieben: "Das nährt den Verdacht, dass keine Antwort da ist."

Beim Abhören von Wohnungen Verdächtiger berücksichtige das hessische Polizeigesetz nicht ausreichend die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, monierte der Datenschutzbeauftragte. Komme es zu Klagen, drohe deshalb das Scheitern des Gesetzes. SPD und Grüne im Landtag sprachen von scharfer und vernichtender Kritik. Sie forderten eine Korrektur des Polizeigesetzes und ein Datenschutzkonzept für die Landesverwaltung. Auch die FDP sah ihre Kritik bestätigt.

Hessens Polizei darf Wohnungen abhören, um Straftaten zu verhindern, auf die mindestens ein Jahr Haft steht. Diese Definition sei viel zu pauschal, sagte Ronellenfitsch. Das Strafmaß erlaube keine Schlüsse, ob tatsächlich eine ernste Gefahr drohe. Außerdem missachte das Polizeigesetz die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, den privaten Kernbereich des Belauschten -- zum Beispiel das Schlafzimmer -- von der Maßnahme auszunehmen.

Ronellenfitsch sieht sich nicht nur für die Arbeit von Behörden zuständig, sondern überall, wo öffentliche Aufgaben erfüllt werden. Deshalb forderte er das Recht, etwa den Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport und die hessischen Verkehrsverbünde zu kontrollieren. Die Landesregierung lehne dies bisher ab.

Der Datenschützer berichtete über Einzelverstöße im vergangenen Jahr, die häufig auf Leichtsinn im Umgang mit dem Internet beruhten. So hätten Sozialämter in unverschlüsselten E-Mails Daten über Sozialhilfeempfänger ausgetauscht. Lehrer korrigierten Klausuren am Privat-PC ohne die im Schulgesetz geforderte Genehmigung und damit der nachdrückliche Hinweis auf notwendige Sicherheitsvorkehrungen. Berichte über Hacker-Angriffe auf Lehrerrechner häuften sich, sagte Ronellenfitsch: "Fatal wird es, wenn der Lehrer dort den Entwurf für Abiturarbeiten gespeichert hat."

"Die technische Entwicklung überrollt uns und verschlechtert den Datenschutz", sagte Ronellenfitsch. "Aus Bequemlichkeit lassen wir über das Internet Eindringlinge in unser Wohnzimmer." Schuldlos waren Computer und Internet an einem Datenschutzverstoß, über den sich ein Bürger einer hessischen Kleinstadt beschwert hatte: Der Mann erhielt als vermeintlicher Arzt und Betrüger zunächst eine Vorladung der Staatsanwaltschaft und -- trotz seiner Proteste -- Monate später die Aufforderung, 8000 Euro Geldauflage zu zahlen. Schriftliche und mündliche Beteuerungen, dass er weder Arzt noch schuldig sei, blieben ergebnislos. Erst das Eingreifen des Datenschutzbeauftragten klärte den Vorgang.

Der Mann war verwechselt worden und stand zu Unrecht -- mit anderen -- als Beschuldigter auf dem Deckblatt der Akte eines Betrugsfalls. Da die Beamten bei ihren Schreiben die Adresse nie eigenhändig eintrugen, sondern immer nur auf das Deckblatt verwiesen, erhielt der vermeintliche Betrüger und tatsächlich Unschuldige immer wieder die ärgerliche Behördenpost. Schriftliche Korrekturwünsche fast aller Beteiligter des Verfahrens fanden sich später zwar in den Tiefen der Akte -- das Deckblatt blieb aber bis zum Eingreifen des Datenschützers falsch. (dpa) / (anw)