Anleger-Prozess gegen Telekom geht weiter

Die seit mehr als zehn Jahren andauernde gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Deutschen Telekom und Tausenden Kleinanlegern wird am Mittwoch fortgesetzt. Ein Ende ist aber noch nicht in Sicht.

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Nächste Woche geht die juristische Auseinandersetzung um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom in die nächste Runde. Am Mittwoch dem 25. Januar findet vor dem Oberlandesgericht Frankfurt die mündliche Verhandlung statt. Aktuell gibt sich der Anwalt des Musterklägers optimistisch und nennt als Begründung dafür eine Ausweitung der zwingend vom Gericht zu behandelnden Rechtsfragen.

In dem Musterprozess geht es um die Klagen von rund 17.000 Kleinanlegern des ehemaligen Staatskonzerns, die Schadensersatz verlangen. Angesichts der erlittenen Kursverluste werfen sie der Deutschen Telekom vor, in der Werbung vor dem Börsengang 2000 wissentlich falsche Angaben gemacht zu haben. Jetzt wollen sie geklärt wissen, ob das Unternehmen Haftungsrisiken verschwiegen hat, die sie vom Staat und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übernommen hatte. Auch der Verkauf der Beteiligung an dem US-Mobilfunkanbieter Sprint im Jahr 1999 soll in dem beanstandeten Werbeprospekt zu positiv dargestellt worden sein.

Ein Urteil wird am 17. Verhandlungstag nicht erwartet und beide Parteien gehen mittlerweile davon aus, dass sich am Ende der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigen muss. Begonnen hat die Auseinandersetzung bereits 2001 mit den ersten Klagen. (mho)