US-Musikindustrie muss eine Filesharing-Klage zurückziehen

RIAA zieht die Klage gegen eine Mutter aus dem US-Bundesstaat Oklahoma zurück, die nicht klein beigeben wollte und Gegenklage eingereicht hatte.

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Von
  • Volker Briegleb

Die US-Musikindustrie hat erneut eine Schlappe vor Gericht einstecken müssen. Ein Gericht im US-Bundesstaat Oklahoma wies die Klage des Musikkonzerns Capitol Records gegen die Krankenschwester Debbie Foster rechtskräftig ab. Der für Capitol Records handelnde Verband der amerikanischen Musikindustrie, Recording Industry Association of America (RIAA), hatte behauptet, Foster habe Musik aus dem Internet geladen und sich damit der Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht.

Die Beklagte hatte die Anschuldigungen bestritten und dagegen gehalten, keine Musik aus dem Internet geladen zu haben. Außerdem habe sie zu fraglicher Zeit keinen funktionierenden Computer gehabt. Die Klagevertreter hatten die Anschuldigungen im Laufe des Verfahrens auch auf Fosters Tochter ausgeweitet. Das Verfahren war Teil einer der vielen Klagewellen, die die Musikindustrie während der letzten Jahre wiederholt gegen Internetnutzer losgetreten hatte.

Ein Angebot der Musikindustrie, das Verfahren gegen Zahlung von 5000 US-Dollar (3900 Euro) einzustellen, lehnte Foster dagegen ab. Sie fürchtete weitere rechtliche Konsequenzen und ließ ihre Anwältin Gegenklage einreichen. Die RIAA wurde aufgefordert, ihre Vorwürfe zu präzisieren. Das Gericht sollte im beschleunigten Verfahren feststellen, dass die Beklagte keine Urheberrechtsverletzungen begangen habe. Der Verband zog sich daraufhin zurück und beantragte, das Gericht möge die von der RIAA eingereichte Klage rechtskräftig abweisen. Dem Antrag gab der Richter nun statt.

Der New Yorker Rechtsanwalt Ray Beckerman meint dazu, die Musikindustrie wolle mit dem Rückzug teuren Prozess- und Anwaltskosten bei einer möglichen Niederlage aus dem Weg gehen. Für Beckerman ist der Fall von vornherein nicht ausreichend begründet gewesen. Typisch, findet der Anwalt: "Sie verklagen Personen, die für einen Internetzugang zahlen, ohne konkretes Wissen über irgendwelche Urheberrechtsverstöße dieser Personen." Schon aus einem ähnlichen Verfahren habe sich die Musikindustrie zurückgezogen, als sie sich mit einer Gegenklage und einem beschleunigten Verfahren konfrontiert sah. Der Rechtsanwalt vertritt selbst Mandanten gegen die Musikindustrie und betreibt das Blog Recording Industry vs The People, in dem er auch den Fall der alleinerziehenden Mutter Tanya Andersen dokumentiert.

Fosters Gegenklage sieht Richter Lee West mit der Abweisung der ursprünglichen Klage als hinfällig an und wies sie ebenfalls ab. Allerdings erklärte er die Krankenschwester gemäß ihrem Antrag zur Gewinnerin des Verfahrens. Foster ist damit berechtigt, die Übernahme ihrer Anwaltskosten zu beantragen. (vbr)