IT-Branchenverband gegen Handy-Verbot an Schulen

Der Bitkom hält nichts von einem Verbot von Mobiltelefonen in Bildungseinrichtungen oder der Blockade von Bluetooth-Schnittstellen, sondern setzt auf Selbstkontrolle und den bestehenden Rechtsrahmen.

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In die Debatte über die Bekämpfung der zunehmenden Verbreitung von Gewaltvideos über Handys unter Heranwachsenden hat sich nun auch der Bitkom eingeschaltet. Gemäß einem Positionspapier hält der IT-Branchenverband nichts von einer Untersagung von Mobiltelefonen in Bildungseinrichtungen oder der Blockade von Bluetooth-Schnittstellen bei den Handys Jugendlicher. Vielmehr setzt er auf Selbstkontrollmaßnahmen der Mobilfunkanbieter und eine effizientere Anwendung des bestehenden Rechtsrahmen. Die bayerische Landesregierung untersagte jüngst den Einsatz von Mobiltelefonen an Schulen generell. Auf Bundesebene sprachen sich Verbraucherschutzpolitiker von CDU und FDP dagegen gegen gesetzgeberische Schnellschüsse und pauschale Verbote aus.

Der Bitkom will sich für eine Versachlichung der Diskussion "auf Grundlage realer Risiken jenseits der Medienberichterstattung über Einzelfälle" einsetzen. Ein generelles Nutzungsverbot von Speicher- und Kommunikationsgeräten auf Schulgeländen hält der Verband nicht für effektiv. Die Nutzung verschöbe sich damit nur auf andere Orte und Zeiten und entschwände damit noch weiter der in der Schule möglichen Kontrolle durch Lehrer. Gerade zu Hause und in Bildungseinrichtungen bestünden für die Schüler die besten Chancen, einen verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit den technischen Möglichkeiten zu lernen. Auch die vorgeschlagene Deaktivierung von Kommunikationsschnittstellen bei Handys würde das Problem nur auf andere Übertragungswege verlagern. Angebrachte technische Hürden könnten Jugendliche zudem motivieren, die Sperren zu umgehen und sich Inhalte zu beschaffen, die sie ansonsten gar nicht interessieren würden.

Weiter verweist die Lobby-Vereinigung darauf, dass Deutschland auch bei neuen Technologien bereits in der EU eines der Länder mit dem umfassendsten Vorgehen beim Jugendmedienschutz sei. So beinhaltet der Jugendmedienschutzstaatsvertrag bereits heute eine Pflicht zur Verwendung konkreter inhaltsbezogener technischer Schutzmaßnahmen. Jugendgefährdende Inhalte dürfen demnach nur in geschlossenen Benutzergruppen verfügbar gemacht werden. Für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte , die nicht für alle Altersgruppen ungeeignet sind, können Eltern für ihre Kinder Sperren einrichten lassen.

Als vorbildlich in Europa bezeichnet der Bitkom ferner die Selbstregulierungsmaßnahmen der Branche. Die Mobilfunkanbieter O2 Deutschland, The Phone House Telecom, T-Mobile und Vodafone etwa sind Anfang Juli der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) beigetreten. Bereits im Sommer 2006 hatte die Mobilfunkbranche einen Verhaltenskodex über einheitliche Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungsbeeinträchtigenden oder ­gefährdenden mobilen Informations- und Kommunikationsangeboten verabschiedet. Er beinhaltet Regelungen für den verantwortungsvollen Umgang mit mobilen Inhalten, Werbung, Chatrooms und dem Download von Filmen und Spielen für Handys. Der Wettbewerb zwischen den Mobilfunkern hat laut dem Bitkom zudem "verschiedene maßgeschneiderte und über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende Jugendmedienschutzangebote hervorgebracht." So können Eltern etwa den Zugang zu Inhalten über das Mobiltelefon oder auch den MMS-Empfang verhindern.

Statt weiteren gesetzlichen Auflagen für die Branche fordert der Bitkom daher eine effektive Strafverfolgung. Die Akteure hinter Gewaltvideos verstoßen dem Positionspapier zufolge in der Regel auch gegen Strafgesetze. So dürfte etwa die Produktion und Verbreitung von Prügelvideos stets mit der Verwirklichung einer Körperverletzung und der Herstellung und Verbreitung von Gewaltdarstellungen verbunden sein. Bei Darstellungen im sexuellen Bereich komme ein Einschreiten der Behörden wegen Verbreitung pornografischer Schriften in Betracht. Bei derlei Vorfällen würden die Mobilfunkbetreiber bereits das Hinzuziehen der Strafverfolgungsbehörden durch Schule und Eltern unterstützen.

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(Stefan Krempl) / (jk)