EU erzielt Einvernehmen über elektronische Signatur

Die digitale Signatur wird der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

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Von
  • Florian Rötzer

Der Telekommunikationsrat der EU hat eine gemeinsame Position für eine Richtlinie über den Rechtsrahmen für elektronische Signaturen gefunden. Bundeswirtschaftsminister Werner Müller, unter dessen Vorsitz der Telekommunikationsrat tagte, hofft, man habe damit die Grundlage geschaffen, "daß künftig europaweit Rechtsgeschäfte mit digitaler Unterschrift rechtsverbindlich abgeschlossen werden können."

Mit der Richtlinie wird nicht in das nationale Vertragsrecht eingegriffen, aber sie sieht vor, daß die digitale Signatur mit der handschriftlichen Unterschrift gleichgesetzt wird und daher allgemein anerkannt werden muß, wenn sie bestimmten Sicherheitsvoraussetzungen genügt. Gegenüber den möglichen technischen Zertifizierungsverfahren soll der Rechtsrahmen aber "neutral" bleiben, um Innovationen nicht zu verhindern. Müller will den deutschen Anbietern von Signaturleistungen und -produkten durch "unbürokratische Zertifizierungsverfahren" ermöglichen, "im globalen Wettbewerb ganz vorne mitzuhalten." Er erhofft sich auch "enorme Synergieeffekte", so daß sich etwa im Bereich der Sozialversicherungen erhebliche Beträge einsparen ließen.

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