Unerlaubte Telefonwerbung nimmt trotz Verbots zu

Trotz des gesetzlichen Verbots hat die Anzahl unerwünschter Werbeanrufe deutlich zugenommen. Verbraucherschützer erneuern daher ihre Forderung nach schärferen Sanktionen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 351 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Unerwünschte Werbeanrufe, so genannte "Cold Calls", sind in Deutschland gesetzlich verboten. Trotzdem, so beklagen Verbraucherschützer, sei die Zahl der unerbetenen Werbeanrufe in den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres um ein Drittel gestiegen. Das habe eine Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) ergeben. Die GfK wies für das erste Quartal 2006 insgesamt 82,6 Millionen unaufgeforderte telefonische Werbekontakte aus, rund 900.000 Anrufe pro Tag. Besonders fleißig sind die Callcenter im Auftrag der Lotto- und Gewinnspiel-Branche, dicht gefolgt von den Telekommunikationsanbietern.

vzbv-Chefin Edda Müller wundert sich nicht, dass die Zahl der unerwünschten Anrufe trotz Verbots weiter ansteigt. "Es lohnt sich", sagt die Verbraucherschützerin, und weist auf die unzureichende Rechtslage hin. "Gesetzeslücken und fehlende Sanktionen bieten Werbetreibenden geradezu einen wirtschaftlichen Anreiz, gegen das Gesetz zu verstoßen." Mit der GfK-Studie (PDF-Dokument) könne sich die Bundesregierung nun nicht mehr mit dem Mangel an repräsentativen Daten herausreden. Ändere Berlin die Laissez-Faire-Haltung nicht, drohe zudem Ärger mit der EU. Denn die entsprechende Richtlinie fordere die Mitgliedsstaaten auf, aggressive Geschäftspraktiken mit "wirksamen und abschreckenden Sanktionen" zu ahnden. Die Frist zur nationalen Umsetzung läuft noch bis Juni 2007.

Die Verbraucherschützer fordern, dass unerbetene Telefonwerbung als Ordnungswidrigkeit gewertet und von der Bundesnetzagentur mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden soll. Vertragsabschlüssen, die auf illegalen Marketing- oder Werbepraktiken beruhen, soll der Verbraucher den Vertrag auflösen und Schadensersatz fordern können. Zudem sollen von den Unternehmen mit illegalen Werbemethoden erlangten Gewinne leichter abgeschöpft werden können als bisher. Die Unterdrückung der Rufnummernanzeige soll bei Werbeanrufen verboten werden.

Im Justizministerium bewegt man sich in die richtige Richtung, und auch auf anderen politischen Spielfeldern positionieren sich die Akteure. Aus dem Verbraucherministerium war im Dezember die Forderung nach schärferen Sanktionen zu hören. Auch in den Fraktionen von SPD und CDU/CSU will man sich für die Belange der Verbraucher einsetzen. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat einen Antrag für ein wirksames Verbot der Telefonwerbung in das Parlament eingebracht. (vbr)