Gerichtshof für Menschenrechte soll BSI-Gesetz prüfen

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der grüne Abgeordnete Wolfgang Wieland haben beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen ein Gesetz zur verdachtslosen Nutzerkontrolle eingereicht.

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Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der grüne Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland haben beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen das seit 2009 geltende Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes eingereicht. Das Normenwerk gibt dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr Mittel an die Hand, um Angriffe auf die IT-Infrastruktur des Bundes abzuwehren.

Demnach darf die Bonner Behörde alle "Protokolldaten" einschließlich personenbeziehbarer Nutzerinformationen wie IP-Adressen, die bei der Online-Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltungseinrichtungen des Bundes sowie Parlamentariern anfallen, unbegrenzt speichern und automatisiert auswerten.

E-Mail-Adressen sollen dabei zwar herausgefiltert und durch Pseudonyme ersetzt werden, um die Erstellung von Kommunikationsprofilen zu verhindern. Erfasst werden könne aber etwa auch jede Nutzung öffentlicher Internetportale von Bundesbehörden, argumentieren die Kläger. Dabei könne festgestellt werden, wer sich wann für welche Angebote interessiert und nach welchen Schlüsselworten er dort gesucht hat.

Wieland und sein Mitstreiter hatten 2010 zunächst Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das BSI-Gesetz erhoben. Die Karlsruher Richter nahmen die Beschwerde aber laut einem jetzt veröffentlichten Beschluss (PDF-Datei) vom Mai nicht zur Entscheidung an. Sie sahen eine Grundrechtsverletzung nicht hinreichend belegt.

Breyer hofft nun, dass der "Menschenrechtsgerichtshof das Prinzip einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung generell für unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention erklären wird". Damit wäre dem Juristen zufolge nicht nur das BSI-Gesetz, sondern auch die "fatale EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom Tisch". Direkt gegen die EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung, die von der EU-Kommission derzeit überarbeitet werden, richtet sich die Beschwerde aber nicht. (rzl)