Minister: Länder sollen eigene Verbrauchergesetze schaffen

Es fehle an einer zentralen Stelle für die Information der Verbraucher, meinte der baden-württembergische Verbraucherminister. Verstöße gegen den Verbraucherschutz sollten künftig auf einer gemeinsamen Internet-Seite der Länder öffentlich gemacht werden.

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  • dpa

Die Länder sollten nach Ansicht des Vorsitzenden der Verbraucherministerkonferenz, Peter Hauk (CDU), eigene Gesetze für mehr Verbraucherinformation schaffen, wenn die Bundesregelung scheitert. "Nach der Ablehnung des Gesetzes durch Bundespräsident Horst Köhler sehe ich die Chancen, dass der Bund eine Neufassung vorlegen kann, bei 50 zu 50", sagte der baden-württembergische Verbraucherminister gegenüber dpa. Es sei fraglich, ob das Bundesgesetz überhaupt verfassungskonform werden könne. Köhler hatte das Verbraucherinformationsgesetz (PDF-Datei) aus verfassungsrechtlichen Gründen Anfang Dezember vergangenen Jahres gestoppt. Er bemängelt, dass der Bund nach der Föderalismusreform die Rechte der Kommunen verletzt.

Hauk will mit seinen Länderkollegen darüber beraten, ob der Verbraucherschutz nicht über Ländergesetze schneller und effektiver umgesetzt werden kann. Baden-Württemberg hatte unter anderem kritisiert, dass das Bundesverbrauchergesetz keine Nennung von Namen der Unternehmen vorsieht, die zum Beispiel bewusst mit verdorbenen Lebensmitteln handeln. "Es fehlt bisher an einer zentralen Stelle, bei der Verbraucher Warnhinweise erhalten und sich zum Beispiel über mögliche Gesundheitsgefahren informieren können", sagte Hauk.

Die FDP-Fraktion im Bundestag verlangt Änderungen, die über die rechtliche Kritik Köhlers hinausgehen. "Das Verbraucherinformationsgesetz ist von Anfang an mit heißer Nadel gestrickt worden – und herausgekommen ist ein löchriges Gesetz, das die Rechte der Verbraucher in der Praxis nicht stärkt", sagte FDP-Agrarpolitiker Hans-Michael Goldmann. "Stattdessen führt ein Sammelsurium von Ausnahmetatbeständen im Gesetz zu Rechtsunsicherheit bei allen Beteiligten: Verbrauchern, Behörden und Unternehmen." Die neuen Beratungen gäben der Bundesregierung eine zweite Chance.

Die Länder sollen Verstöße gegen den Verbraucherschutz nach Ansicht von Hauk künftig auf einer gemeinsamen Internet-Seite öffentlich machen. "Wir müssen Ross und Reiter beim Namen nennen: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig Gammelfleisch oder andere mangelhafte Produkte und Dienstleistungen verkauft, muss an den Pranger gestellt werden." Das Bundesgesetz soll Behörden dazu verpflichten, über Gesundheitsgefahren und Verstöße etwa bei Gammelfleischskandalen aufzuklären. (dpa) / (jk)