US-Gericht: Überwachung mit GPS-Wanze ist eine Durchsuchung

Das höchste US-amerikanische Gericht hat die Ergebnisse eines angefertigten Bewegungsprofils für unwirksam erklärt, weil die "Durchsuchung" nicht genehmigt war.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 35 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der US-amerikanische Supreme Court hat die Aufhebung einer lebenslangen Haftstrafe bestätigt, weil die Ermittler ohne gültige richterliche Genehmigung heimlich ein Gerät mit GPS-Empfänger und Mobilfunk-Sender an einem Auto angebracht und ein Bewegungsprofil erstellt hatten. Das Fahrzeug war auf die Ehefrau des später Angeklagten zugelassen, wurde im fraglichen Zeitraum aber nur von dem Mann genutzt. Diese Überwachung verstoße als unangemessene Durchsuchung gegen den 4. Zusatzartikel der US-Verfassung und sei daher rechtswidrig. Ein wichtiges Element ist dabei die "vernünftige Erwartung" des Betroffenen an seine Privatsphäre. Die Daten dürfen nun nicht als Beweis herangezogen werden.

Verschiedene US-Medien hatten daraufhin gemeldet, dass Behörden nun für jede GPS-Verwanzung eine richterliche Genehmigung benötigten. Dies lässt sich aus der Entscheidung (United States v. Jones als PDF) jedoch nicht ableiten. Der 4. Zusatzartikel untersagt unangemessene Durchsuchungen sowie Beschlagnahmen und stellt Kriterien für entsprechende Genehmigungen auf. Doch können Durchsuchungen auch ohne Genehmigung zulässig sein.

Die Anklage hatte die GPS-Überwachung gar nicht als Durchsuchung gesehen. Das Berufungsgericht und der Supreme Court erkannten aber in der Kombination aus Verwanzung und Informationssammlung die Durchsuchung einer Sache des Angeklagten. Letzteres aber nur, weil die Wanze erst angebracht wurde, als er das Auto bereits exklusiv zu nutzen begonnen hatte. Der Fall hätte anders ausgehen können, wäre das Vehikel zuvor verwanzt worden.

Nun argumentierte die Anklage, dass die Durchsuchung angemessen gewesen sei und keine Genehmigung erforderlich gewesen wäre. Dies wurde vom Supreme Court aber als zu spät eingebracht erachtet und somit ignoriert. Also bleibt offen, ob die Richter die Durchsuchung doch für verfassungskonform erachtet hätten. Eine ähnlich engmaschige, optische Überwachung durch Personen mit (Luft)Fahrzeugen wäre von der Mehrheit wohl als zulässig anerkannt worden. (jh)