Kriminalbeamte verteidigen Funkzellenabfrage in Berlin

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter sieht kein Problem darin, Daten aus Funkzellenabfragen millionenfach auszuwerten – das sei wie bei Fingerabdrücken.

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Von
  • Detlef Borchers

Der Berliner Landesverband des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat die umstrittene Funkzellenabfrage in Berlin verteidigt. Man habe nur seine Pflicht als Ermittler getan und sehe kein Problem darin, diese Methode im millionenfachen Umfang einzusetzen, teilte der Verband in einer Stellungnahme mit. Der BDK fragt darin im Hinblick auf klassische Ermittlungsmethoden: "Fingerabdrücke dürfen nur noch in begrenzter Anzahl und zu bestimmten Delikten genommen werden?"

Seit den ersten Ermittlungserfolgen beim Einsatz der Funkzellenabfrage ist die Maßnahme umstritten. Eine wichtige Rolle in den Diskussionen spielte die Frage der Verhältnismäßigkeit. Der Berliner Fall, dass 4,2 Millionen Verbindungsdaten gespeichert und analysiert wurden, wird beispielsweise von den Berliner Grünen kritisiert. Sie fordern unter anderem, dass angefallene Daten, die nicht für Strafverfahren benötigt werden, sofort gelöscht werden.

Diese Forderung halten die Berliner Kriminalbeamten für übertrieben. Sie verweisen auf den Fingerabdruck als vergleichbares Fahndungssystem. Telefondaten seien wie Fingerabdruckspuren individuelle Muster. Finde man dieselben Muster an verschiedenen Tatorten, müsse hinterfragt werden, ob dies ein Zufall ist oder eine heiße Spur. "Wenn genügend Personal vorhanden wäre um Fingerabdruckspuren im Umfeld des Tatortes massenhaft aufzunehmen und auszuwerten, wäre das gleiche Prinzip erfüllt," heißt es in der Stellungnahme der Berliner Kriminalisten. (vbr)