Megaupload: Keine Kaution für Kim Schmitz

Kim Schmitz bleibt weiterhin in Untersuchungshaft: Das neuseeländische Gericht hat den Antrag auf eine Freilassung gegen Kaution abgelehnt.

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Von
  • Gerald Himmelein

Am Montag war Kim Schmitz zum ersten Mal mit seinem Kautionsgesuch vor den Richter getreten – da wurde der Antrag auf den heutigen Mittwoch vertagt. Schmitz und drei anderen leitenden Angestellten des Sharehosters Megaupload wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung zu Last gelegt.

Kim Schmitz soll bis zum 22. Februar in Untersuchungshaft bleiben.

(Bild: dpa)

Heute bekam der Deutsche von Richter David McNaughton abermals eine Absage: Schmitz soll bis zum 22. Februar in Untersuchungshaft bleiben. An diesem Tag will das Gericht das Auslieferungsgesuch der USA anhören. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am Montag vor Gericht argumentiert, bei Schmitz bestehe ein hohes Fluchtrisiko. Auch die anderen drei Beschuldigten bleiben in Haft.

[Update:] Paul Davison, der Anwalt von Kim Schmitz, will Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. Der Richter hatte seinen Beschluss damit begründet, bei Schmitz bestehe Fluchtgefahr. In der schriftlichen Begründung äußert Richter McNaughton ausdrücklich die Sorge, Schmitz könne nach Deutschland fliehen, weil er hier keine Auslieferung zu befürchten habe. [/Update]

Am vergangenen Donnerstag hatte das FBI eine Razzia gegen den Sharehoster Megaupload durchgeführt. Dabei wurden zahlreiche Server abgeschaltet und Konten des Unternehmens eingefroren. Die URL Megaupload.com zeigt derzeit nur noch auf eine Mitteilung des FBI und des US-Justizministeriums, die Domain sei beschlagnahmt worden.

Kim Schmitz hatte sich in seinem neuseeländischen Anwesen in einem Sicherheitsraum eingeschlossen, den die Ermittlungsbehörden erst knacken mussten, um ihn zu verhaften. Die schillernde Persönlichkeit beteuert weiterhin, Megaupload sei ein rein legales Unternehmen. In Neuseeland entwickelt sich der Angeklagte hingegen bereits zum Politikum: So fordert unter anderem der Politiker Winston Peters Aufklärung darüber, warum Schmitz trotz seiner bewegten Vergangenheit überhaupt eine Aufenthaltserlaubnis erhalten habe.

Das radikale Vorgehen des FBI hat die Sharehoster-Branche erheblich aufgewirbelt. Nach Kenntnisnahme der 72-seitigen Anklageschrift gegen Megaupload haben zahlreiche Konkurrenzunternehmen ihre Dienste eingestellt oder bedeutend eingeschränkt. Hoster, die Uploader bisher für die Bereitstellung beliebte Dateien finanziell belohnt haben, kündigten diese "Affiliate"-Programme mittlerweile, oft ohne Vorwarnung. FileSonic und Fileserve erlauben Uploadern nur noch den Download ihrer eigenen Dateien; Uploaded.to hat seinen Dienst für US-Kunden gesperrt. (ghi)