Die Gesundheitskarte als Universal-ID

Die elektronische Gesundheitskarte mit digitaler Signatur und lebenslang gültiger Versicherungs-ID soll nach dem Willen der Bundesregierung auch als digitaler Personalausweis und als Signaturkarte für das e-Government zum Einsatz kommen.

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Von
  • Detlef Borchers

Das Bundeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung eine neue eCard-Strategie beschlossen. Die elektronische Gesundheitskarte mit digitaler Signatur und lebenslang gültiger Versicherungs-ID soll auch als digitaler Personalausweis und als Signaturkarte für das e-Government, etwa für Steuererklärungen zum Einsatz kommen. Die einheitliche eCard-Strategie wird vom Wirtschafts-, Innen-, Gesundheits- und Finanzministerium unterstützt und soll in Deutschland flächendeckend zum Einsatz kommen.

"Elektronische Chipkarten sind die Ausweise und Füllfederhalter des 21. Jahrhunderts", stellte Wirtschaftsminister Wolfgang Clement fest. Sein Kollege Schily freute sich, dass die Identifizierbarkeit des Nutzers und die elektronische Signatur vereinheitlicht werden und dass die Technologie somit mehr Sicherheit und Verlässlichkeit schaffe. Gesundheitsministerin Schmidt zeigte sich stolz darauf, dass die Gesundheitskarte die Pionierarbeit für die anderen Funktionen übernehmen darf.

Wohin die eCard-Strategie zielt, machte besonders Clement deutlich, der den Bürokratieabbau herausstellte. Daten, die für die Entscheidung über Arbeitslosengeld und andere Sozialleistungen benötigt werden, sollen zukünftig in einer zentralen Stelle gespeichert werden, so Clement.

Stellungnahmen von Datenschützern, ob die eCard-Strategie mit der möglichen Zusammenführung von Personalausweis, Gesundheits-ID und Sozialdaten zur universalen eCard unbedenklich ist, stehen noch aus. Die Technik der Gesundheitskarte, dass bestimmte "Fächer" der Karte bestimmten Personenkreisen zugänglich sind und anderen nicht, hat bereits die Zustimmung der Datenschützer gefunden. Diese Technik soll für die universale eCard ausgeweitet werden. (Detlef Borchers) / (anw)