Fußfessel-Überwachungszentrale offiziell eröffnet

Die "Gemeinsame elektronischen Überwachungsstelle der Länder" (GÜL) hat den Pilotbetrieb aufgenommen. Sie überwacht zurzeit vier Träger elektronischer Fußfesseln.

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Von
  • Detlef Borchers

Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn hat am Donnerstag in Bad Vilbel die Gemeinsame elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) offiziell eröffnet. Sie überwacht bundesweit Personen, die unter Bewährungsauflagen eine elektronische Fußfessel tragen müssen.

Mit Ausnahme von Brandenburg haben alle Bundesländer und Landtage dem Staatsvertrag zugestimmt, der die Arbeit der GÜL regelt. Die Überwachungsstelle ist eine IT-Zentrale, in der alle Meldungen über den Aufenthaltsort und den Zustand der elektronischen Fußfesseln zusammenlaufen. Sie entstand aus dem hessischen Pilotprojekt zur Einführung eines solchen Systems, das seit 11 Jahren läuft. Die 13 Mitarbeiter des Pilotprojektes bilden die aktuelle Stammbesatzung, die seit dem 1. Januar arbeitet. Später sollen in der GÜ 120 Fachleute mit der Überwachung beschäftigt sein. Das IT-System ist auf die Überwachung von maximal 500 Fußfesseln ausgelegt.

Die GÜL überwacht bundesweit Personen, die unter Bewährungsauflagen eine elektronische Fuß- beziehungsweise wie hier eine Handfessel tragen müssen.

Derzeit wird der Standort von vier Entlassenen in Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Hamburg von der "Elektronischen Aufenthaltsüberwachung" erfasst, bisher ohne größere Vorkommnisse. Nach Angaben des hessischen Justizministeriums sollen zum Jahresende 100 Systeme im Einsatz sein. Von der Technik her kommen Systeme der 3M-Tochter Elmotech zum Einsatz, die um das Fuß- oder Handgelenk geschnallt werden und die GPS-Positionsdaten übermitteln. Ein weiteres stationäres System mit integrierter Stimmprüfung und einem Alkoholtester wird derzeit erprobt.

Außer der Meldung, ob ein Träger der Fußfessel den Hausarrest befolgt oder sich in einem Zeitkorridor zur Arbeitstelle bewegt und dort arbeitet, gestattet das System das sogenannte Geofencing: Dabei werden Gebiete definiert, die der Träger nicht betreten darf. Ein Alarm wird dann ausgelöst, wenn er den virtuellen Zaun doch verletzt. In diesem Fall alaermiert das GÜL in Bad Vilbel die Polizei vor Ort. Beide Polizeigewerkschaften Deutschlands kritisieren darum das System, weil es den Arbeitsdruck der Beamten vor Ort erhöhe, sofern keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden. Außerdem sei es ein Irrglaube, dass das System so feinmaschig programmiert werden könnte, dass es jeden Kindergarten und Spielplatz erfasst, so die Gewerkschaft der Polizei. (ad)