Jugendschützer fordert von Internetanbietern mehr Engagement

Der Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz Wolf-Dieter Ring zog heute auf den Münchner Medientagen eine Bilanz der bisherigen Arbeit der Kommission.

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Von
  • Monika Ermert

Internetanbieter müssen beim Jugendschutz im Internet noch mehr Flagge zeigen, forderte der Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Wolf-Dieter Ring bei der Jugendschutzdiskussionsrunde auf den Münchner Medientagen. Der Leiter der länderübergreifenden Stelle Jugendmedienschutz.net, Friedemann Schindler, forderte außerdem eine verstärkte Diskussion über Sperrverfügungen gegen Access-Provider. Auch in Norwegen, England und Dänemark werde intensiv über Sperrungen nachgedacht.

Die KJM hat laut der heute von Ring vorgestellten Bilanz seit ihrem Bestehen 177 Angebote geprüft und 85 abschließend und fast ausnahmslos als Verstöße gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag bewertet. Einfache Pornographie mache das Gros der Fälle aus. In 41 Fällen laufen derzeit Verfahren, so Ring. Diese Zahlen unterscheiden sich kaum von den im April vorgestellten Zahlen. Dieser Bericht nannte 82 abschließend bewertete Fälle bei einer Gesamtzahl von 118 Prüfverfahren. Außerdem wurden Stellungnahmen zu 533 Indizierungsanträgen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien angefertigt und 87 eigene Indizierungsanträge gestellt.

"Wer uns sagt, das sei sehr wenig, vergisst, dass wir nicht aus dem Bauch heraus entscheiden können", so Ring. "Wir müssen nach strengen Prüfgrundsätzen vorgehen." Jugendschutz im Internet bezeichnete Ring als Sisyphos-Aufgabe, denn das Internet mache an Grenzen nicht Halt. Man arbeite daher auch an internationalen Lösungen.

Jugendschutz.net-Leiter Schindler berichtete, dass US-Hoster inzwischen deutlich bereitwilliger Nazi-Seiten vom Netz nehmen würden. Bei 80 Prozent der rechtsradikalen Angebote habe man Erfolg. Manchmal werde ein Anbieter über mehrere Hoster verfolgt und jedes Mal werde er sofort wieder vom Netz genommen. Auf diese Weise wird offensichtlich eine größere Zahl von Verfahren erledigt als in den regulären KJM-Verfahren. Aus England berichtet Schindler von tausenden von Seiten, deren Sperrung auf die Internet Watch Foundation zurückgeht.

Als jüngsten KJM-Erfolg verbuchte Ring die Anerkennung der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) als anerkannter Selbstkontrolleinrichtung, die nach Beilegung eines Verwaltungsgerichtsstreits gerade über die Bühne gegangen ist. Die FSM hatte dagegen geklagt, dass die KJM die Selbstkontrolleinrichtung nur anerkennen wollte, wenn sie sich eine Verfahrensordnung gibt. Die KJM hat in diesem Punkt eingelenkt und hofft nun darauf, dass die FSM ihre Aufgaben eifrig wahrnimmt.

Hart ins Gericht mit den großen Portalbetreibern ging Jugendschutz.net-Leiter Schindler. Portale wie T-Online, AOL, Freenet, Yahoo oder MSN seien etwa mit von der Partie, wenn es um die Einbindung der Glücksspielseite Midas gehe, bei der keinerlei Altersüberprüfung gemacht werde. "Man müsste prüfen, ob das rechtlich zulässig ist," so Schindler. Ein ähnliches Problem sieht er bei in einigen Versionen indizierten Spielen wie Painkiller oder beim Zugang zu den Erotikbereichen. Das bei GMX entdeckte "nackte Kind oder die nackte junge Erwachsene", so Schindler habe auf einer Vorschaltseiten zum Erotikbereich nichts zu suchen, sei aber bei vielen Portalen – etwa auch bei Freenet – gang und gäbe. Aufforderungen an die Eltern, "ihr könnt eine Kindersicherung installieren", die mit Fehlermeldungen beantwortet würden, seien ebenfalls inakzeptabel und es könne auch keine Strategie sein, die Nutzer mit der Suche nach dem richtigen Schalter loszuschicken, der die Erotik ausblende.

Die KJM wurde mit den aktuellen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz  (etwa das JugendschutzgesetzJuSCHG, und für die KJM der JugendmedienschutzstaatsvertragJMStV) eingerichtet, die am 1. April 2003 in Kraft traten. Nach dem Jugendschutzgesetz müssen beispielsweise auch Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein. Alle neuen Medien, auch Internet-Seiten, können zudem künftig auf den Index gesetzt werden und damit Sperrungsverfügungen unterliegen. Erweitert und verschärft wurden außerdem die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag verpflichtet Anbieter von "Telemedien" unter anderem, Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen und lizenzierte Filterprogramme einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu pornografischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeinträchtigenden" Inhalten zu verwehren. (Monika Ermert) / (anw)