Haft für Mitglied eines Internet-Netzes für Kinderpornografie

Erstmals wurde in Deutschland ein Angeklagter wegen bandenmäßiger Verbreitung von Kinderpornografie im Internet verurteilt und damit der Bandenbegriff des Strafrechts auf Internet-Kinderpornografie ausgedehnt.

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Von
  • Jürgen Kuri

Ein führendes Mitglied eines weltweit agierenden Kinderpornografie-Netzes muss für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Zudem ordnete das Magdeburger Landgericht die Einweisung des 29-Jährigen in eine psychiatrische Klinik an. Er hatte als Mitglied eines Internet-Rings Kinderporno-Material in großem Stil über das Internet bezogen und verbreitet.

Richterin Claudia Methling hatte den Magdeburger in neun Fällen schuldig gesprochen. Erstmals wurde in Deutschland ein Angeklagter wegen bandenmäßigen Verbreitung von Kinderpornografie im Internet verurteilt und damit der Bandenbegriff des Strafrechts auf Internet-Kinderpornografie ausgedehnt. Der Verteidiger kündigte bereits an, in Revision gehen zu wollen: Der Bundesgerichtshof muss nun entscheiden, ob das Gericht zu Recht den Bandenbegriff auf Vergehen im Internet anwandte. Allein für das Vergehen der Beschaffung von Kinderpornografie hätte eine Höchststrafe von 2 Jahren ausgesprochen werden können (StGB § 184b Absatz 4), für die Verbreitung eine Höchststrafe von 5 Jahren (StGB § 184b Absatz 1); die Anwendung des strafrechtlichen Bandenbegriffs wirkte grundsätzlich strafverschärfend (StGB § 184b Absatz 3).

Der Mann war 2003 bei einer Razzia festgenommen worden; sie war Teil einer weltweit angelegten Aktion, bei der Polizei und Staatsanwaltschaft Sachsen-Anhalts, bei der 38 international tätige kinderpornografische Zirkel im Internet gesprengt wurden. Die bei dem Mann entdeckten Daten führten die Ermittler auf die Spur von 26.500 Tatverdächtigen in 166 Ländern. (jk)