BKA-Chef hält an Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung fest

Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts, hat auf einer Veranstaltung zum Europäischen Datenschutztag die Ergebnisse einer Studie über die "gefühlte Nützlichkeit" der Protokollierung von Nutzerspuren in Frage gestellt.

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Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, hat auf einer Veranstaltung zum Europäischen Datenschutztag in Berlin die Ergebnisse einer Studie über die "gefühlte Nützlichkeit" der Vorratsdatenspeicherung in Frage gestellt. "Aufklärungsquoten als Maßstab herzunehmen, ist der gröbste Hobel, den man ansetzen kann", beklagte der Praktiker an der Untersuchung des Max-Planck-Instituts für Strafrecht. Die Polizei nutze auf Vorrat gespeicherte Daten, um Ermittlungen zu beginnen. Eine Aufklärungsquote stehe erst ganz am Ende. Zudem sei die Justiz im Rahmen der Analyse offenbar nicht zu Wort gekommen.

Der BKA-Chef kritisierte, dass die Strafverfolger in 84 Prozent der Fälle keine Auskünfte zu Verbindungs- oder Standortdaten bekämen. Bei 90 Prozent der Anfragen gehe es um die Identifizierbarkeit von IP-Adressen, nur in zehn Prozent um längerfristig gespeicherte Vorratsdaten. Mit letzteren könnten rückwirkend Kommunikationsstrukturen und Netzwerke organisierter Kriminalität aufgeklärt werden. Ziercke verwies in diesem Zusammenhang auf die Ermittlungstätigkeiten rund um die "Zwickauer Zelle", die ohne Vorratsdatenspeicherung "sehr zähflüssig" verliefen. Andererseits führte er den Fall eines großen Bot-Netzes an, in dem das BKA aus Luxemburg 200.000 IP-Adressen erhalten habe und sich 195.000 davon nicht mehr einem Anschlussinhaber hätten zuordnen lassen können.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sprach von einer "schiefen Darstellung". Es sei zwar richtig, dass sich Schwierigkeiten bei Auskunftsmöglichkeiten vor allem auf Internetkennungen bezögen. Bei der Vorratsdatenspeicherung dürfe es sich laut Bundesverfassungsgericht aber nicht darum drehen, die Infektion von PCs aufzuklären. Der überwiegende Anteil der Anfragen, die sich auf Telefonnummern bezögen, würden von den Anbietern zudem nach wie vor mit Auskünften beantwortet. Lasse man eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren erst einmal zu, fürchtete Schaar, breite sich der "Ölfleck der Überwachung" nur weiter aus.

Auch der Verantwortliche der Studie, Hans-Jörg Albrecht, wies die Kritik Zierckes zurück. "Die Aufklärungsquote ist eine der wenigen Möglichkeiten, langfristig abzuschätzen, wie Entwicklungen laufen", betonte der Strafrechtler. Dem BKA-Leiter warf er vor, einen Tunnelblick entwickelt zu haben, der etwa auf Probleme beim Aufklären von Cybercrime fokussiere. Computerdelikte machten aber einen sehr niedrigen Anteil der Betrugsfälle und deren Schadenspotenzial aus.

Die "Zwickauer Zelle" bezeichnete Albrecht als "denkbar schlechtes Beispiel" zur Untermauerung der Vorratsdatenspeicherung. Die neonazistischen Strukturen hätten sich über gut ein Dutzend Jahre hinweg entwickelt. Vorratsdaten über sechs Monate reichten daher nicht zum Nachzeichnen von Hierarchien aus. Insgesamt könne eine anlasslose Aufbewahrung von Nutzerspuren ­ ähnlich wie der große Lauschangriff ­ nur einen "relativ schmalen Beitrag" zur Strafverfolgung leisten. Der von der FDP als Alternative hochgehaltene Quick-Freeze-Ansatz könne dagegen zumindest eine gewisse Beschleunigung beim Aufzeichnen von "Verkehrsdaten" in Verdachtsfällen bringen, da die Ermittler nicht mehr erst zum Richter oder Staatsanwalt gehen müssten.

Für Siegfried Kauder, den Vorsitzenden des Rechtsausschuss des Bundestages, ist es dagegen "zu kurz gesprungen", die von Ermittlern vorgebrachten Fälle als "nicht einschlägig" abzutun. "Wir müssen hart an den Rand des verfassungsrechtlich Zulässigen gehen", plädierte der CDU-Politiker für eine möglichst umfassende Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Eher müsse den Datensammelpraktiken von Internetkonzernen wie Google ein Riegel vorgeschoben werden. Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erwiderte, dass die Telekommunikationsprotokollierung negative Auswirkungen habe, die jeglichen Nutzen der Maßnahme auffressen könnten.

Der EU-Abgeordnete Alexander Alvaro forderte derweil, die EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig außer Kraft zu setzen. "Die Richtlinie hat in all ihren Punkten versagt, sie widerspricht unseren Grundwerten und verhindert keine Verbrechen", erklärte der FDP-Politiker. Die EU-Kommission müsse nun rasch Vorschläge für eine Revision des Normenwerks vorlegen. Sie habe jüngst selbst eingestanden, dass sie nicht über ausreichende Daten verfüge, die einen Nutzen der Bestimmungen belegten. Der Innenexperte der Grünen im EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht, appellierte an die Brüsseler Regierungseinrichtung, die Umsetzung der Direktive zu stoppen und ein Verfahren zu ihrer Rücknahme einzuleiten. (vbr)