Vorratsdatenspeicherung vs. Grundrechte

Der irische High Court hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung angerufen. Er soll klären, ob die Regelung der europäischen Grundrechtecharta oder der Menschenrechtskonvention widerspricht.

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Knapp zwei Jahre nach einer ersten Ankündigung hat der irische High Court jetzt den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der Brüsseler Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung angerufen. Laut irischen Medienberichten sollen die Richter in Luxemburg prüfen, ob diese EU-Richtlinie Grundrechte der Nutzer respektiert, wie sie in der europäischen Grundrechtecharta verbrieft sind. Das Oberste Zivil- und Strafgericht Irlands möchte zudem wissen, ob eine nationale Umsetzung der Bestimmungen auch die Datenschutzartikel der Europäischen Menschenrechtskonvention beachten muss. In diesem Fall könnte zusätzlich der Straßburger Menschengerichtshof eingeschaltet werden.

Der EuGH beschäftigte sich auf Antrag der irischen Regierung schon einmal mit der umkämpften Richtlinie. Damals galt es aber nur die Frage zu klären, ob die Vorgaben unter formellen Gesichtspunkten auf Basis der angemessenen Rechtsgrundlage zustande gekommen seien. Grundrechtsfragen sparten die Richter in ihrem Urteil von 2009 komplett aus.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix betonte am Freitag auf einer Konferenz zum heutigen Europäischen Datenschutztag, dass die Menschenrechtskonvention nicht nur die Inhalte, sondern auch die Begleitumstände von Kommunikation schütze. Ausnahmen würden nur gestattet, wenn sie in einer demokratischen Gesellschaft notwendig für die Sicherheit seien. Dix zeigte sich überzeugt, dass die durch eine pauschale Aufzeichnung von Verbindungs- und Standortdaten verursachten tiefen Grundrechtseingriffe nicht mit dieser Bestimmung in Einklang zu bringen sei.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung appellierte ans Bundesjustizministerium, sich aktiv in das Verfahren einzubringen und "die Unwirksamkeit und Unverhältnismäßigkeit von Vorratsdatenspeicherungen" aufzuzeigen. (je)