Zeitnahe Entscheidung zu "Two Strikes" in Deutschland

Ein Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums kündigte auf der MIDEM eine "zeitnahe Entscheidung" bezüglich einer gesetzlichen Umsetzung von Warnhinweisen an mutmaßliche Urheberrechtsverletzer an.

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Von
  • Monika Ermert

Eine "zeitnahe Entscheidung" in der Frage zu Warnhinweisen an mutmaßliche Urheberrechtsverletzter versprach Hans-Joachim Otto (FDP). Der parlamentarische Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums sprach bei der offiziellen Eröffnung des deutschen Gemeinschaftsstandes auf der Musikmesse Midem heute in Cannes. In der kommenden Woche werde sein Ministerium eine über 400-Seiten starke Vergleichsstudie der Fachhochschule Köln zu dem Thema veröffentlichen.

"Die Studie gibt aber nicht eine eindeutige Antwort, ja oder nein, zu Warnhinweisen", sagte Otto gegenüber heise online. Vielmehr werde man auf Basis der Studie und einer zweiten Untersuchung, die sich insbesondere mit den im Ausland eingesetzten Varianten der "Warnsysteme" beschäftige, den Dialog mit den "Stakeholdern" aufnehmen. Anfang März soll das Thema beim nächsten Wirtschaftsdialog diskutiert werden. Otto betonte, es sei noch offen, ob man sich für oder gegen die Mitteilungen entscheiden werde. Den dritten Schlag, also das Internet-Verbot, wie er nach dem französischen Hadopi-System vorgesehen ist, lehne die Regierung allerdings entschieden ab. Im Gespräch bezeichnete Otto die außer-europäischen Lösungen als "etwas differenzierter". Wichtig sei ihm vor allem, dass man die Diskussion über die Urheberrechtswarnungen nun endlich zu einem Abschluss bringe.

GEMA-Geschäftsführer Harald Heker sagte, die Verwertungsgesellschaft wolle die Studie abwarten. Es gelte nun, auch die französischen Erfahrungen noch einmal genau anzuschauen: "Unsere französischen Kollegen sagen, die Warnmeldungen haben etwas bewirkt", erklärte Heker und bezog sich dabei auf Stellungnahmen der Verwertungsgesellschaft Sacem. Allerdings hatte die Schwestergesellschaft der Sacem, die Spediam, in ihrer Pressekonferenz am Nachmittag gewarnt, für die darstellenden Künstler habe Hadopi nichts gebracht, sie partizipierten auch an der bisherigen legalen, kommerziellen Verwertung mit null Euro.

Dringenden Handlungsbedarf im deutschen Urheberrecht meldete die Präsidentin des Deutschen Musikverlegerverbandes (DMV) Dagmar Sikorski an. Sie sei enttäuscht, "wenn in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung geschrieben" werde, dass beim Streaming ja kein geistiges Eigentum den Besitzer wechsele. Ansgar Heveling, Bundestagsabgeordneter der CDU, sagte gegenüber heise online, man müsse die Vorstellung, ein Infrastrukturbetreiber sei ohne Pflichten und Verantwortung, vielleicht überdenken. Die GEMA halte die Provider eher als die Endnutzer für die Adressaten einer Regelung, bemerkte Heker dazu. (hob)