Bericht: Megaupload-Daten könnten bald gelöscht werden

Die bei Megaupload gespeicherten Daten könnten einem US-Medienbericht noch in dieser Woche gelöscht werden. Ein Anwalt des Sharehosters will das noch verhindern.

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Die von Megaupoad-Nutzern bei dem geschlossenen Sharehoster gespeicherten Daten könnten bereits am Donnerstag gelöscht werden, berichtet die Nachrichtenagentur AP unter Berufung auf US-Strafverfolger. Das Unternehmen sei nach der internationalen Razzia nicht mehr zahlungsfähig, da die Behörden das Firmenvermögen und die Konten beschlagnahmt hatten. Damit sei Megaupload nicht mehr in der Lage, die technischen Dienstleister zu bezahlen, welche die Infrastruktur bereitstellen.

Die US-Behörden haben einem von AP zitierten Schreiben der Staatsanwaltschaft zufolge Daten von den Servern kopiert, die Hardware aber selbst nicht beschlagnahmt. Nachdem der Duchsuchungsbefehl vollstreckt wurde, hätten die Behörden nun keinen Zugriff auf die Daten mehr. Die Server seien unter Kontrolle der Unternehmen Carpathia und Cogent. Diese seien auch für die Beantwortung der Frage zuständig, was mit den Daten nun passieren solle.

Ein Megaupload-Anwalt sagte am Sonntag, das Unternehmen bemühe sich noch um eine Lösung, die Daten von rund 50 Millionen Nutzern vor der Löschung zu bewahren. "Wir sind im Moment vorsichtig optimistisch, dass wir eine Vereinbarung hinbekommen, weil die US-Regierung und Megaupload ein gemeinsames Interesse am Verbraucherschutz haben", sagte Anwalt Ira Rothken, der auch schon für IsoHunt und TorrentSpy tätig war. Die Daten seien darüber hinaus auch für die Verteidigung relevant.

[Update Di. 31.01.: Am Dienstag erklärte Rothken über Twitter, dass die Rechenzentren-Betreiber Cogent und Carpathia zugesagt hätten, die Nutzerdaten noch mindestens zwei Wochen zu speichern. In der Zwischenzeit solle versucht werden, eine Lösung mit den US-Behörden herbeizuführen.]

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) nimmt den Fall Megaupload unterdessen zum Anlass, das Haftungsprivileg für Hoster in Frage zu stellen. Hoster sind für von ihren Kunden hochgeladene und veröffentlichte Inhalte nicht direkt verantwortlich. Erst wenn ein Unternehmen auf rechtswidrige Inhalte hingewiesen wird, muss es reagieren. GVU-Chef Matthias Leonardy fordert eine Umkehrung der Beweislast für solche File- und Streamhoster, die das Hochladen von viel nachgefragten Dateien finanziell belohnen.

Legale Inhalte auf diesen Hostern seien die Ausnahme, erklärte Leonardy in einer Mitteilung vom Montag. "Die Regel ist, dass es sich bei den für die Massen attraktiven Inhalten um Kinofilme, TV-Serien und Games handelt. Onkel Günters Sauerlandurlaubs-Videos ziehen jedenfalls nicht die Nutzerscharen an, die das Video für die Werbevermarktung wertvoll machen." Ein Filehost-Betreiber müsse sich darüber im Klaren sein, dass er durch Provisionszahlungen das Hochladen von Raubkopien fördere. Er solle dann selbst darlegen, dass dem nicht so sei, um in den Genuss des Haftungsprivilegs zu kommen.

Megaupload war vor zehn Tagen im Rahmen einer internationalen Polizeiaktion vom Netz genommen worden. Das FBI hatte Haftbefehle gegen die Betreibergruppe um den Deutschen Kim Schmitz erwirkt und zum Teil vollstrecken lassen. Schmitz sitzt derzeit in Neuseeland in Untersuchungshaft, bis über seine Auslieferung an die USA entschieden wird. Die Aktion des FBI hat Schockwellen in der Branche ausgelöst: Nach der Razzia hatten zahlreiche Filehoster eilig ihre Geschäftsbedingungen geändert und teilweise den Download durch Dritte komplett unterbunden. (vbr)