Mängelbericht zu E-Voting-Versuchen in England veröffentlicht

Die Open Rights Group wirft der britischen Regierung die Beschaffung unreifer Technik und unzureichende Risikovorsorge vor.

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Von
  • Richard Sietmann
In einem 60-seitigen Report hat die Open Rights Group (ORG), eine britische Organisation für Bürgerrechte im Cyberspace, jetzt die Mängel der E-Voting-Pilotversuche bei den englischen und schottischen Kommunalwahlen vom 3. Mai aufgelistet. Im Ergebnis sieht sich die Gruppe "nicht in der Lage, die Wahlergebnisse in den beobachteten Bezirken als vertrauenswürdig zu bezeichnen".
Dank der finanziellen Unterstützung des Joseph Rowntree Reform Trust, einer gemeinnützigen Stiftung, hatte die Organisation zu den Wahlen ein 25-köpfiges Team von Mathematikern, Softwarespezialisten und IT-Sicherheitsexperten entsenden können, die bei der britischen Wahlkommission offiziell als Beobachter akkreditiert waren. Nicht überall waren sie jedoch gern gesehen, teilweise mussten sie Behinderungen durch örtliche Wahlleiter hinnehmen, die sich auf das Hausrecht beriefen und erst nach Intervention der Wahlkommission ihren Widerstand aufgaben. In einigen Fällen waren sie hinsichtlich des Zugangs zu den Einrichtungen schlechter als die Vertreter der Medien gestellt.
In dem Report (PDF-Datei) wirft die ORG dem Justizministerium beziehungsweise dem Department of Constitutional Affairs als dessen Vorgänger vor, bei der Durchführung der Pilotversuche in den zwölf beteiligten Kommunen versagt zu haben. Anstatt bei der Beschaffung auf einer Zertifizierung zu bestehen, hätten sich die Verantwortlichen auf Herstellerangaben verlassen und mit ihrer Innovationspolitik die Wahlkommission so unter Druck gesetzt, dass deren Neutralität gefährdet sei; die Wahlkommission wiederum hätte sich dem Drängen "stärker widersetzen müssen". Im Ergebnis "traten systematische Probleme beim E-Voting auf, die Auszählungen wurden stark verzögert oder unter chaotischen Umständen aufgegeben".
In Swindon erwiesen sich die in zahlreichen Wahllokalen die eingesetzten Laptops als unzuverlässig, in Rushmore zeigten die Wahlmaschinen den Stimmzettel nicht korrekt an und konfrontierten die Wähler mit Fehlermeldungen, und in Sheffield hatten Online-Wähler Schwierigkeiten, ihre Stimme abzugeben, heißt es in dem Bericht. Und obwohl das Wählen per Telefon als eine der angebotenen Möglichkeiten zur Distanzwahl gerade den Bedürfnissen älterer oder ans Haus gefesselten Menschen entgegenkommen sollte, hätten diese in der Praxis die meisten Probleme damit gehabt – wer sich in South Bucks einmal für das Telefonwahl-Verfahren angemeldet hatte, konnte dann auch nicht mehr auf die vertraute Papierwahl ausweichen. Wo Stimmzettel-Scanner als Zählhilfen eingesetzt wurden, kam es infolge von Ausfällen und Software-Fehlern zu erheblichen Verzögerungen bei der Auszählung, sodass sich die Verantwortlichen in Breckland und Stratford schließlich zur Handauszählung entschlossen. In dem einzigen Stimmbezirk, in dem von vornherein parallel die elektronische und manuelle Zählung vorgesehen war – Dereham-Humbletoft –, wich die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen um mehr als 50 Prozent ab.
Die von der Regierung erwartete höhere Wählerbeteiligung hätte sich in sämtlichen bisher durchgeführten Pilotversuchen nicht eingestellt, stellt die ORG fest. Zusammenfassend bemängelt sie die schwachen Sicherheitsvorkehrungen, unzureichende Prüfmechanismen sowie die Vernachlässigung der Systemarchitektur und Ablauforganisation. "Sowohl auf Regierungsebene wie auch in der Kommunalverwaltung" sei "die technische Kompetenz unzureichend", und die örtlichen Behörden stellten "ein unverhältnismäßig hohes Vertrauen in die bei den Pilotversuchen eingesetzten Techniken zur Schau".
  • "Eine neue Situation", E-Voting in Deutschland nach dem Wahlmaschinen-Hack , Interview mit Professor Dieter Richter von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, c't 24/06, S. 72
  • Obskure Demokratie-Maschine, Sind Wahlcomputer manipulationssicher?, c't 20/06, S. 86
  • E-Voting: Ja, aber ..., Bedenken gegen die Wahlcomputer von Nedap, c't 16/06, Seite 54
  • Naive E-Wähler, Rechtliche und technische Probleme bei Wahlcomputern in Deutschland, c't 15/06, Seite 104
  • Der Stift-Kompromiss, Das Hamburger Landeswahlamt propagiert fürs Voting den digitalen Wahlstift, c't 6/06, S. 90
  • "Der schleichende Verfall der öffentlichen Kontrolle", Der 22C3 diskutiert über Wahlen per Internet und E-Voting, c't 2/06, S. 20
  • E -Voting vs. Verfassung, Rechtliche Bedenken bei elektronischen Wahlmaschinen in Deutschland, c't 1/06, S. 80
  • Elektronische Wahlen?, Einige verfassungsrechtliche Fragen, c't 23/05, S. 228
  • Dreimal drücken – fertig?, E-Voting-Großeinsatz bei der Bundestagswahl, c't 19/05, S. 54
  • Trial and Error, Streit um technische Richtlinien für US-Wahlcomputer, c't 17/05, S. 54
  • E-Voting – ein Spiel mit dem Feuer, Elektronische Wahlsysteme bei den US-Präsidentschaftswahlen 2004, c't 23/04, S. 100
  • Verführerischer Charme ..., ... aber die Einführung allgemeiner Online-Wahlen bleibt umstritten, c't 11/01, S. 22
  • Der virtuelle Wähler, Zweifel am Urnengang mittels Internet, c't 8/01, S. 70
  • (Richard Sietmann) /