Megaupload: EFF sammelt Beschwerden, FBI-Ermittlungen werfen Fragen auf

Die Electronic Frontier Foundation hat eine Anlaufstelle für Megaupload-Nutzer geöffnet, die durch die Abschaltung des Sharehosters keinen Zugriff mehr auf ihre legale Dateien haben.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Gerald Himmelein

Zusammen mit dem Hosting-Dienst Carpathia hat die Electronic Frontier Foundation (EFF) eine Support-Website für Megaupload-Nutzer auf die Beine gestellt, die durch die Abschaltung des Sharehosters am 20. Januar legale Dateien verloren haben. Am Montag war publik geworden, dass die Anbieter der von Megaupload angemeldeten Server nach Abschluss der FBI-Ermittlung planen, alle Inhalte zu löschen. Zeitgleich zur Razzia wurden alle Konten des Sharehosters gesperrt; Megaupload kann deshalb keine Rechnungen mehr bezahlen.

Zur Speicherung der auf Megaupload und Megavideo hochgeladenen Dateien griff die von Kim Schmitz gegründete Firma auf die US-amerikanischen Server-Anbieter Carpathia Hosting und Cogent Communications zurück. Am Dienstag erklärte Megaupload-Anwalt Ira Rothken, dass die Anbieter vorerst von einer Löschung der Server-Inhalte absehen wollen – dabei handelt es sich jedoch nur um einen Aufschub.

Über die Website megaretrieval.com bietet die EFF jetzt eine Anlaufstelle, wo betroffene US-Bürger ihre Ansprüche melden können. Nutzern solle deutlich gemacht werden, dass Rechtshilfe möglich ist. Die Anwälte der EFF wollen eine Herausgabe der legal auf Megaupload gespeicherten Inhalte erreichen. In einer Pressemitteilung stellt Carpathia allerdings klar: "Carpathia hat keinen Zugriff auf Daten von Megaupload-Kunden. Wir unterstützen die EFF und ihre Anstrengungen, Anwendern zu helfen, die zulässige, keine Rechte verletzende Dateien auf Megaupload gespeichert haben, ihre Dateien zurückzuerhalten."

Derweil häufen sich Fragen über die Methoden, mit denen das FBI ihr Material für die Anklageschrift gegen Megaupload gesammelt hat. Zur Anhörung über das Kautionsgesuch übergab das FBI ein Skype-Chat-Protokoll von 2007 an den neuseeländischen Untersuchungsrichter. Darin unterhielten sich zwei Mitglieder der Führungsetage von Megaupload über die Zuverlässigkeit von Kim Schmitz – insbesondere, was Geld angeht.

Bisher ist unklar, wie das FBI an diese Protokolle geraten ist. Gegenüber der Nachrichten-Website CNet erklärte das FBI, die Chat-Logs seien als Teil eines Durchsuchungsbefehls sichergestellt worden. Dies spricht gegen Vermutungen, die vom FBI vorgelegten Chat-Logs und E-Mails könnten von einem Informanten stammen, womöglich sogar von einem der Angeklagten. Freilich kann es sich bei der jüngsten FBI-Stellungnahme auch um gezielte Desinformation handeln, um die Identität des Informanten zu schützen. CNet vermutet hingegen, dass es den Ermittlern gelungen sei, den FBI-Trojaner CIPAV auf Rechnern der Beschuldigten zu platzieren.

Der Anklageschrift zufolge begann das FBI bereits 2005 mit seinen Ermittlungen gegen Megaupload. Das Dokument zitiert unter anderem Mail-Ausschnitte aus dem Zeitraum zwischen April und Oktober 2011 und protokolliert illegale Uploads bis November 2011. Den Zitaten zufolge manipulierten Megaupload-Angestellte wiederholt die Top-Download-Statistiken, stockten das Angebot des Video-Streaming-Angebots Megavideo.com mit YouTube-Videos auf und vermieden Auszahlungen an Uploader mit dem Hinweis, die hochgeladenen Inhalte seien illegaler Natur.

Der Sharehoster Megaupload war zum 38. Geburtstag des Gründers Kim Schmitz vom Netz genommen worden. Neuseeländische Polizisten nahmen vier leitende Angestellte fest, für zwei wurde mittlerweile eine Freilassung auf Kaution bewilligt. Schmitz und der CTO von Megaupload bleiben hingegen weiterhin in Haft. Am 22. Februar soll die Anhörung über das Auslieferungsgesuch der USA stattfinden. (ghi)