Kommission fĂĽr Jugendmedienschutz lobt virtuelle Raucherecken

Die KJM meint, Philip Morris und British American Tobacco gingen in ihren Anstrengungen, Kinder und Jugendliche von "entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten" auf ihren Webseiten fernzuhalten, über die Anforderungen des Staatsvertrags hinaus.

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Von
  • Monika Ermert

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) lobt ausdrücklich die Jugendschutzmaßnahmen der Tabakkonzerne Philip Morris und British American Tobacco (BAT). Beide Unternehmen gingen in ihren Anstrengungen, Kinder und Jugendliche von "entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten" auf ihren Webseiten fernzuhalten, sogar über die Anforderungen des Staatsvertrags hinaus. Die Schutzmaßnahmen könnten Modellcharakter für andere Unternehmen aus der Genussmittelindustrie haben und seien ein geeigneter Schritt, um den Jugendschutz im Internet im Bereich der entwicklungsbeeinträchtigenden Angebote zu verbessern, ließ der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring wissen.

Sowohl bei Philip Morris als auch bei BAT werden die Personalausweisnummern überprüft. BAT kombiniere dies außerdem noch mit dem ICRA Labeling. In der Praxis müssen alle Nutzer etwa bei Lucky Strike, der einzigen auffindbaren Produktseite der Tabakkonzerne, Personalien, Geschlecht, Adresse, genaues Geburtsdatum und die Nummer von Personalausweis oder Reisepass angeben. Vorher ist ein Blick auf die Lucky-Strike-Seiten gar nicht möglich. Auch Besucher, die sich per Click als Nichtraucher outen, werden ausgesperrt. Besonders bedienungsfreundlich ist das Prinzip der virtuellen Raucherecke nicht gerade, vor allem aber könnten Datenschützer zu Recht fragen, ob die Angabe von Geburtsdatum und Geschlecht nicht auch dazu dient, die Besucher kennenzulernen. (Monika Ermert) / (anw)