Letztes Urteil im Prozess gegen Pirate-Bay-Gründer

Der Oberste Gerichtshof Schwedens hat den Berufungsantrag der drei Angeklagten abgelehnt. Damit ist ihre Verurteilung zu Haftstrafen und einer Schadensersatzzahlung nun rechtskräftig.

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Jetzt ist auch das zweite Urteil im Prozess gegen die Gründer der Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay rechtskräftig. Wie TorrentFreak am heutigen Mittwoch meldet, hat der Oberste Gerichtshof Schwedens den Berufungsantrag der Gründer Fredrik Neij und Peter Sunde sowie des Unternehmers Carl Lundström abgelehnt. Damit ist das Urteil vom November 2010, in dem die beiden jeweils zu mehrmonatigen Haftstrafen und zur Zahlung von 46 Millionen Kronen (rund 5 Millionen Euro) verurteilt wurden, jetzt rechtskräftig. Bereits im November war das letzte Urteil im abgetrennten Prozess gegen Mitgründer Gottfrid Svartholm Warg bestätigt worden.

Den Gründern der Website und dem Internetunternehmer wird vorgeworfen, Millionen Internetnutzern ein Forum für massive Urheberrechtsverletzungen geboten zu haben. Die Beklagten hatten dagegen stets erklärt, dass die Website selbst kein urheberrechtlich geschütztes Material zum Download bereitgehalten habe.

Seit Bekanntgabe der Entscheidung wird auf Pirate Bay außerdem von der ursprünglichen .org-Domain auf eine .se-Domain umgeleitet. Gegenüber TorrentFreak begründete ein Betreiber diesen Schritt mit der jetzt großen Gefahr, dass US-Behörden die Domain beschlagnahmen. Direkt von dem Urteil sei der Betrieb der Site aber nicht betroffen. (mho)