EU-Datenschützer beleuchten weitere Suchmaschinen-Anbieter

Nicht nur Googles Speicherpraktiken interessieren die "Artikel-29-Gruppe" der europäischen Datenschützer.

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Die "Artikel-29-Gruppe", in der Datenschützer der EU-Mitgliedsstaaten versammelt sind, will sich nach Google auch andere Suchmaschinenanbieter vorknöpfen. Laut Medienberichten sollen ihre Aktivitäten aus datenschutzrechtlicher Perspektive beleuchtet werden, da diese eine zunehmende Anzahl von Nutzern beträfen. Es wird befürchtet, Daten, die die Unternehmen für die Suchergebnisverbesserung und Werbe-Optimierung speichern, könnten in falsche Hände gelangen.

Die EU-Datenschützer hatten im Mai darauf aufmerksam gemacht, Google verletze durch seine Speicherpraktiken möglicherweise europäische Datenschutzbestimmungen. Kurz darauf reagierte das Unternehmen und verkündete, gespeicherte Suchanfragen generell nach anderthalb Jahren zu anonymisieren. EU-Justizkommissar Franco Frattini begrüßte in einer ersten Stellungnahme den Schritt. Ob die Datenschützer der gleichen Meinung sind, wird sich vermutlich erst Ende Juli herausstellen, berichtete Bloomberg. (anw)