Diskussion über Rechteverwertung in den USA

Nicht Piraterie, sondern das Problem der Lizenzierung von Rechten sei für Online-Musik-Anbieter das Haupthindernis, um ihre legalen Musikangebote im Netz auszubauen, hieß es heute in einer Anhörung im US-Abgeordnetenhaus.

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Von
  • Monika Ermert

Nicht Piraterie, sondern das Problem der Lizenzierung von Rechten sei für Online-Musik-Anbieter das Haupthindernis, um ihre legalen Musikangebote im Netz auszubauen. Das sagte der Geschäftsführer der Digital Media Association (DIMA), Jonathan Potter, bei einer Anhörung in einem Unterausschuss des US-Abgeordnetenhauses. Die Mitglieder seiner Organisation seien sofort bereit, eine Urheberrechtsabgabe an einen dafür bestellten Agenten der Komponisten zu bezahlen.

Die gegenwärtig auf dem angestaubten Artikel 115 des US-Urheberrechts basierende Regelung sei aber nicht länger tragbar, nicht nur weil sie keine flexiblen Gebührenmodelle vorsehe. Die "Harry Fox Agency" (HFA), die aktuell als Verwertungsgesellschaft für Songschreiber und Komponisten auftrete, vertrete nur einen Teil der Urheber und sei trotz ihres 130-Personen-Betriebs nicht effektiv. Die Agentur, so Potter, sei noch nicht einmal bereit, den Online-Musik-Anbietern mitzuteilen, welche Rechte sie besitze.

Leer aus gehen in dem System letztlich oft die Songschreiber selbst, sagte in der Anhörung der Songschreiber Wood Newton aus Nashville. Von den laut Artikel 115 fälligen 8,5 Cents pro Song kommt bei ihnen praktisch nichts mehr an. Auf der anderen Seite beklagte ein Vertreter des nationalen Musikerverbandes, dass die Musik-Industrie, vertreten durch die Recording Industry Association of America (RIAA), hohe Gebührenforderungen gegenüber den Online-Musik-Anbietern geltend mache. Die Verhandlungen zwischen seinem Verband, dem auch die HFA angehört, und der RIIA seien allerdings nach wie vor nicht abgeschlossen.

Vertreter beider politischen Parteien im Unterausschuss kündigten Veränderungen der gesetzlichen Bestimmungen im US-Urheberrecht an, das sich tatsächlich als Hürde fürs digitale Musikgeschäft erweise. Nachgedacht werden soll dabei auch über öffentlich-rechtliche Verwertungsgesellschaften. Weitere Anhörungen, auch zur Interoperabilität der Online-Musikangebote, sind geplant. Monika Ermert) / (anw)