Schützt das Urheberrecht auch Pornografie?

Eine wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnte US-Bürgerin will mit einer Musterklage feststellen lassen, ob Pornografie in den USA urheberrechtlich geschützt ist. Die Entscheidung könnte die Pornofilmbranche machtlos gegen sogenannte Raubkopien machen.

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Von
  • Hannes A. Czerulla

Als Reaktion auf eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen lässt die US-Amerikanerin Liuxia Wong ein Gericht klären, ob das Urheberrecht in den USA auch Pornografie schützt. Wongs Anwalt Steven Yuen bezieht sich dabei auf die Artikel 1, Abschnitt 8 der US-amerikanischen Verfassung: "Der Kongress hat das Recht: [...] Fortschritt von Kunst und Wissenschaft dadurch zu fördern, dass Autoren und Erfindern für beschränkte Zeit das ausschließliche Recht an ihren Publikationen und Entdeckungen gesichert wird." Nach Ansicht des Anwalts fällt Pornografie weder unter die Kategorie Kunst noch unter Wissenschaft und wäre somit nicht von diesem Paragrafen betroffen.

Die Pornofilm-Produktionsfirma Hard Drive Productions beschuldigt Liuxia Wong, den Film "Amateur Allure Jen" über die Online-Tauschbörse Bittorrent heruntergeladen zu haben. Per Brief forderte Hard Drive von Wong 3400 US-Dollar als Schadensersatz. Im Gegenzug würde die Firma auf die eigentliche Strafe von 150.000 US-Dollar verzichten. Wong weist die Vorwürfe bis heute zurück, weigerte sich, das Geld zu zahlen und klagte Ende Januar 2012 mit Hilfe ihres Anwalts vor dem Bezirksgericht in San Francisco wegen übler Nachrede. Laut den Gerichtsdokumenten soll der Pornofilm am 28. März 2011 über Wongs Internetanschluss heruntergeladen worden sein, der Film erschien aber erst am 22. April 2011. Allerdings kommt es öfter vor, dass Filme vor der offiziellen Veröffentlichung ihren Weg in Tauschbörsen und Warez-Seiten finden.

In einer Neufassung der Anklage wirft Wong Hard Drive vor, gewusst zu haben, dass deren Film in P2P-Tauschbörsen kursiert. Um weiterhin IP-Adressen von Downloadern zu sammeln, habe die Firma die Downloads nicht stoppen lassen. Seit 2011 hat die Produktionsfirma 1495 Internetbenutzer wegen Urheberrechtsverstößen abgemahnt.

Sollte die Klage von Liuxia Won Erfolg haben und Pornofilme nicht unter das Urheberrecht fallen, hätten Produktionsfirmen kaum noch Möglichkeiten, in den USA gegen die Verbreitung ihrer Inhalte im Internet vorzugehen. Die Entscheidung des Gerichts könnte in anderen Verfahren als Präzedenzfall angeführt werden. In den USA ist es schwer, vor Gericht gegen einen Präzedenzfall zu argumentieren.

Auf Deutschland und Europa hat der Ausgang der Verhandlung keine juristische Auswirkung. (hcz)