Bayern will Regelung zu Online-Durchsuchungen vorantreiben

In Baden-Württemberg sind sich Innen- und Justizminister uneins, wie bei Online-Durchsuchungen weiter vorgegangen werden soll. In NRW seien Online-Durchsuchungen durch den Verfassungschutz nach dem BGH-Urteil nicht verboten, hieß es im Innenministerium.

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Von
  • Jürgen Kuri
Bayern will nach dem Verbot von heimlichen Online-Durchsuchungen durch den Bundesgerichtshof (BGH) nun eine rasche gesetzliche Regelung vorantreiben. Das Kabinett beauftragte am Dienstag Justizministerin Beate Merk und Innenminister Günther Beckstein (beide CSU), eine Rechtsgrundlage für eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs zu prüfen. Polizei und Staatsanwaltschaft bräuchten Zugriffsmöglichkeiten, um Cyber-Kriminalität erfolgreich aufklären und eindämmen zu können, betonte Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU). "Die moderne Technik hat ein Eldorado für Verbrecher geschaffen. Hier ist eine Sicherheitslücke zu Lasten der Bürger entstanden."
Der Bundesgerichtshof hatte am gestrigen Montag entschieden, dass heimliche Online-Durchsuchungen von privat oder geschäftlich genutzten PCs durch die Polizei unzulässig sind. Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat ebenfalls gestern bereits angekündigt, schnell eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit heimliche Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden möglich werden; diese Maßnahme sei unverzichtbar.
Mit dem Internet sei ein ganz neues Tatwerkzeug entstanden, das nahezu alle Kriminalitätsfelder von eBay-Betrügereien bis zur Verbreitung von Kinderpornografie umfasse, erklärte Beckstein. "Auch Terroristen nutzen zunehmend die modernen Kommunikationstechniken." Merk betonte, die Bürger hätten Anspruch auf Schutz auch in der virtuellen Welt. "Wir können nicht zulassen, dass sich Straftäter mit moderner Kommunikationstechnik einen neuen abgeschotteten Verbrechensraum aufbauen, in den Strafverfolgungsbehörden nicht schnell zugreifen können."
In Baden-Württemberg dagegen sind sich Innen- und Justizminister uneins. Innenminister Heribert Rech (CDU) forderte laut einem dpa-Bericht am Dienstag in Stuttgart eine neue Grundlage für diese Durchsuchungen: "Die Polizei braucht dieses Instrument". Dies gelte insbesondere für Ermittlungen zur Vorbereitung von Straftaten. Justizminister Ulrich Goll (FDP) dagegen sprach sich gegen Pläne der Bundesregierung aus, das bestehende Gesetz zu ändern. Er sieht darin einen Schritt zum "Überwachungsstaat". Denn der Staat könne sich Zugriff auf das komplette Leben seiner Bürger verschaffen – von den Hochzeitfotos über Aktiendepots bis zur letzten Ersteigerung bei eBbay. Delikte wie Terrorismus und Kinderpornografie ließen sich schon jetzt wirkungsvoll bekämpfen.
Rech betonte, die Online-Durchsuchung sei neben Hausdurchsuchung und Telefonüberwachung ein eigenes Instrument. Es dürfe aber nur in schweren Fällen wie Terrorismus, Kinderpornografie und organisierter Kriminalität angewendet werden. Wenn nach einer richterlichen Anordnung etwa ein Computer beschlagnahmt werde, stelle der Verdächtige seine Aktivitäten ein. Es sei aber möglicherweise wichtig, durch die Überprüfung seiner E-Mails auf Komplizen und Netzwerke zu stoßen. Nach Rechs Angaben ist dieses Mittel allerdings in Baden-Württemberg noch nie eingesetzt worden.
Goll nannte es hingegen "naiv zu glauben, dass Terroristen ihre Bombenbaupläne auf eine Festplatte speichern, die ans Internet angeschlossen ist". Wenn doch, lasse sich diese Festplatte auch ohne heimlich Online-Durchsuchung beschlagnahmen und auswerten.
Derweil hält es das nordrhein-westfälische Innenministerium für geboten, darauf hinzuweisen, dass der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz auch nach dem Urteil des BGH private Computerdaten ausspähen darf. "Das BGH-Urteil bezieht sich nur auf die Befugnisse der Polizei und hat nichts mit unserem Verfassungsschutzgesetz zu tun", sagte Ministeriumssprecherin Dagmar Pelzer gegenüber dpa. Ein seit Januar geltendes Gesetz erlaubt es dem Verfassungsschutz unter bestimmten Bedingungen, Computer von Extremisten heimlich zu kontrollieren. Das neue Gesetz in NRW biete dem Verfassungsschutz eine Rechtsgrundlage und regele genau, wann die Behörde tätig werden darf, betonte Pelzer. Infrage komme eine Online-Durchsuchung etwa bei der Gefahr von Terroranschlägen, bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder bei Mord. Bisher sei das Gesetz noch nicht angewandt worden. Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), Atomkraftgegner sowie die Mülheimer Autorin und Bürgerrechtsaktivistin Bettina Winsemann (alias Twister) wollen Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfällische Verfassungsschutzgesetz erheben.
  • Zur Überwachung von Internet-Nutzern und der Datensammelei im Web siehe auch den Schwerpunkt "Deine Spuren im Netz" in der aktuellen Ausgabe von c't: