Vorratsdatensspeicherung in Irland, noch nicht in Europa

Für den von Irland, Großbritannien, Frankreich und Schweden vorgeschlagenen Rahmenbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung gibt es offenbar keine Rechtsgrundlage.

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  • Monika Ermert

Für den von Irland, Großbritannien, Frankreich und Schweden vorgeschlagenen Rahmenbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung gibt es keine Rechtsgrundlage. Das sagte der Justizkommissar der EU, Franco Frattini, laut Informationen der Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights Initiative (EDRI) in einer Aussprache mit dem Europäischen Parlament. Die Kommission hat sich damit offiziell der Rechtsauffassung des Parlamentsberichterstatters Alexander Alvaro angeschlossen.

Die Kommission arbeitet nach übereinstimmenden Informationen inzwischen an einem zweigeteilten Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung in Europa: Definition und Dauer der Vorratsdatenspeicherung sollen in einem Mitentscheidungsverfahren gemeinsam mit dem Parlament auf den Weg gebracht werden. Nur was keinen Einfluss auf den Binnenmarkt habe und etwa die Sicherheit betreffe, könne im Konsultationsverfahren entschieden werden, sagte Alvaros Sprecherin, Miriam Schoeps. Angesichts der Haltung des Parlaments sei es allerdings nicht unwahrscheinlich, "dass der Teil, der ins Mitentscheidungsverfahren geht, stürzt".

Im Plenum in dieser Woche stellten Vertreter aller Parteien erneut die Wirksamkeit langer Speicherfristen in Frage. Eine Sprecherin des CDU-Europaabgeordneten Herbert Reul sagte, man sehe die Notwendigkeit für die Speicherfristen noch nicht. Der SPD-Abgeordnete Wolfgang Kreissl-Dörfler erinnerte daran, dass etwa das deutsche Parlament seiner Ministerin die Ablehnung des Vorschlags mit auf den Weg gegeben habe. "Allerdings wissen wir, dass der Rat nach wie vor an dem Vorschlag gearbeitet wird," so Reuls Sprecherin.

Verfahrenstechnisch könnten weder Parlament noch Kommission darauf hinwirken, dass der Rat auf den Rahmenbeschluss verzichtet. Justizkommissar Frattini hatte angekündigt, er werde die vier Initiatoren persönlich auffordern, den vorliegenden Vorschlag zurückzuziehen. Alvaro hatte angekündigt, notfalls ebenso wie im Streit um die Weitergabe der Flugpassagierdaten vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Da der Rat nun sowohl die Kommission als auch das Parlament gegen sich hat, rechnen allerdings viele Beobachter mit einem Einlenken des Rates.

Mitinitiator Irland zumindest hat die Hoffnung auf schnelle Unterstützung aus Brüssel für seine nationalen Speicherpläne erst einmal aufgegeben und die Vorratsdatenspeicherung in das eben verabschiedete Anti-Terrorismusgesetz eingebracht. Auf die Unterstützung von der "EU-Kavallerie" könne man erst einmal nicht mehr hoffen, sagte der irische Justizminister laut eines Berichts der Organisation Privacy International.

Seit 2002 waren Telekommunikationsunternehmen in Irland ohne Rechtsgrundlage aufgefordert, Daten drei Jahre zu speichern. Im Januar hatte der irische Datenschutzbeauftragte die Unternehmen ultimativ aufgefordert, alle Daten, die älter als sechs Monate sind, bis zum Mai zu löschen. Daraufhin hat die irische Regierung nun ihren Alleingang gestartet, der voerst ISPs nicht explizit erwähnt. Die meisten anderen EU-Mitglieder, so Andreas Dietl von EDRI, warteten nach wie vor die weiteren Entwicklungen auf EU-Ebene ab. Ein französisches Gericht hat allerdings soeben in einem Fall entschieden, dass ISPs und Unternehmen IP-Verbindungsdaten ihrer Angestellten speichern müssten. In Frankreich ist das entsprechende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung noch nicht komplett abgeschlossen. (Monika Ermert) / (anw)