US-Filmindustrie will per Gesetz die "analoge Lücke" schließen

Die US-amerikanische Filmindustrie will ein Verbot von Geräten gesetzlich verankern lassen, die geschützte analoge Videosignale in digitale umwandeln können.

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Am kommenden Donnerstag findet im Unterausschuss des US-Kongresses Subcommittee on Courts, the Internet, and Intellectual Property eine Anhörung zum Thema "Inhalteschutz im digitalen Zeitalter" statt. Dabei sollen die Themen Broadcast Flag, High-Definition Radio und die "analoge Lücke" zur Sprache kommen. Bei dieser Gelegenheit will der Interessenverband der US-amerikanischen Filmindustrie Motion Picture Association of America einen Gesetzesentwurf unterstützen, den nun die Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation (EFF) publik machen (PDF-Datei). Sie bezeichnet ihn passend zur Jahreszeit als "Halloween-Dokument", in dem ein "Untoter" wiederbelebt werden solle.

In dem Analog Content Security Preservation Act ist unter anderem ein Verbot der Herstellung, des Imports und Verkaufs von Geräten vorgesehen, die geschützte analoge Videosignale in digitale umwandeln. Solche Geräte sollen nur noch erlaubt sein, wenn sie auf das in solch geschützten Formaten enthaltene Rechte-Managementsystem reagieren. Wer gegen das Verbot verstößt und daraus finanzielle Vorteile zieht, hat laut Entwurf mit einer Geldstrafe von 500.000 US-Dollar und mit 5 Jahren Haft zu rechnen. Auch sollen die Videogeräte eine Technik enthalten, mit der es möglich ist, die Anzahl der Kopien zu kontrollieren. Innerhalb eines Jahres soll demnach jedes analoge Videoaufnahmegerät, das in den USA hergestellt wird, das Wasserzeichensystem Video Encoded Invisible Light technology (VEIL) und das DRM-System Content Generation Management System-Analog (CGMS-A) unterstützen. Ausnahmen sollen nur für "professionelle Geräte" gelten. Darunter sind laut Gesetzesentwurf solche Geräte zu verstehen, die von dafür angestellten Mitarbeitern bedient werden und mit denen mit Erlaubnis der Rechteinhaber Kopien angefertigt werden.

Die EFF weist in diesem Zusammenhang auf den Audio Home Recording Act (AHRA) von 1992 hin, in dem ebenfalls von "professionellen Geräten" die Rede ist. Dieses Gesetz habe dafür gesorgt, dass alle DAT-Recorder – bis auf die für den professionellen Einsatz – mit Kopierschutz versehen werden mussten und die Technik so zum Scheitern verurteilt worden sei. Auch kritisiert die EFF einen Passus, nach dem die VEIL-Technik durch eine andere ersetzt werden kann, wenn sie sich als nicht effektiv herausstellt. Als Schiedsinstanz ist in dem Entwurf das US-amerikanische Patent- und Markenamt vorgesehen.

Die Bürgerrechtler der EFF beschwören das Bild von Kontrolleuren herauf, die in Form von Kopierschutzumgehungsverboten und Broadcast Flag an jedem Übergang von der analogen zur digitalen Welt aufpassen. Auch meint die EFF die Argumente der US-Unterhaltungsindustrie, die am Donnerstag zur Sprache kommen, zu kennen: Das Gesetz sei für den Erhalt der Industrie lebensnotwendig. Ebenso habe der frühere MPAA-Chef Jack Valenti in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts argumentiert, als die Filmindustrie gegen Videorecorder kämpfte.

Das Broadcast Flag soll generell die Kopier- und Weiterverwendungsmöglichkeiten bei digitalem Fernsehen von Senderseite aus kontrollierbar machen. Die FCC wollte die Hersteller von digitalen TV-Receivern dazu zu verpflichten, dass ihre Geräte ab Juli das Signal lesen können müssen, scheiterte aber vor Gericht. Im Juni hat sich der Haushaltsbewilligungsausschuss für Handel, Justiz und Wissenschaft geweigert, einen Passus zu Gunsten des Broadcast Flag in das Gesetz zur Bewilligung von Mitteln für die Regulierungsbehörde FCC aufzunehmen. (anw)