Schaar fordert Verpflichtung zu Datenschutz bei RFID

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz meint, die heimliche Ortung von Personen mit Hilfe technischer Geräte müsse unter Strafe gestellt werden.

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar ruft erneut zur Wachsamkeit gegenüber der RFID-Technik auf. Das "Internet der Dinge", bei dem alle möglichen Gegenstände wie Kleidung, Kühlschränke, Lebensmittel und Arzneimittel mit Funkchips ausgestattet und über Netze verknüpft sind, berge das Risiko der heimlichen Überwachung. Daher meint Schaar, neben verbindlichen Regeln bedürfe es auch einer datenschutzfreundlichen Gestaltung der Technik. Obendrein tritt er dafür ein, die heimliche Ortung von Personen mit Hilfe technischer Geräte unter Strafe zu stellen.

"Ich halte es für dringend erforderlich, dass sich der Handel und die Hersteller umfassend, nachprüfbar und verbindlich dazu verpflichten, den Daten- und Verbraucherschutz bei RFID sicherzustellen" sagte Schaar laut einer Mitteilung. Er hatte bereits in seiner ersten offiziellen Rede als Bundesdatenschützer im November 2003 gefordert, dass Menschen technische Mittel an die Hand bekommen, um RFID-Chips auslesen und nach dem Kauf der mit ihnen versehenen Waren deaktivieren zu können. Diese Forderung erneuerte er nun anlässlich der heute und morgen in Berlin stattfindenden Expertenkonferenz "RFID: Auf dem Weg zum Internet der Dinge". (anw)