ACTA: TV-Sender dafür, weitere EU-Staaten dagegen

Die "Deutsche Content Allianz" einschließlich ARD und ZDF hat die Bundesregierung aufgefordert, das Anti-Piraterie-Abkommen rasch zu unterzeichnen. Andererseits haben Slowenien und Litauen den Ratifizierungsprozess mittlerweile verschoben.

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Die "Deutsche Content Allianz" hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, das umkämpfte Anti-Piraterie-Abkommen ACTA "ohne weitere Verzögerung" zu unterzeichnen und mit mehr Nachdruck eine "zukunftsorientierte Reform des Urheberrechts" anzugehen. Jürgen Doetz vom Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) begründete den Appell damit, dass der Vertrag vor allem internationale Wirkung entfalten solle. "Jeder" habe sich mittlerweile davon überzeugen können, "dass alle bei ACTA zur Eindämmung von Rechtsverletzungen vorgesehenen Maßnahmen bereits dem deutschen Schutzniveau entsprechen".

Verbände der Internet- und Hightech-Wirtschaft warnen hingegen etwa vor den in ACTA vorgesehenen Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Providern im Kampf gegen Copyright-Verstöße und anderen Nebenwirkungen. Sie lehnen Warnhinweise im Kampf gegen wiederholte Copyright-Verstöße ab, wie sie die "Content-Allianz" befürwortet. Allgemein kritisieren die Vertreter der Vereinigung, dass "noch für zu viele der Schutz des geistigen Eigentums und die Freiheit im Internet als unüberbrückbare Kluft" gelte. Dies schlage sich durch ein "Auseinanderdriften von Medien- und Netzpolitik nieder", auch in Berlin. Zur Allianz gehören gehören neben der Vertretung der Privatsender unter anderem ARD und ZDF, der Börsenverein des deutschen Buchhandels, der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) sowie Produzentenverbände.

Vorige Woche hatte die Bundesregierung im Vorfeld bundesweiter Demonstrationen und internationaler Protestkundgebungen erklärt, man werde ACTA vorerst nicht unterzeichnen: Zunächst seien offene Fragen zu klären. Darüber hinaus möchte Berlin möchte das für Sommer erwartete Votum des EU-Parlaments abwarten. Lettland, Polen, die Slowakei und Tschechien haben sich ebenfalls bereits gegen eine Ratifizierung ausgesprochen, Bulgarien hat die Umsetzung des Vertrags auf Eis gelegt. Mitte der Woche setzte auch Litauen die Unterzeichnung vorläufig aus, um eine weitere Prüfung des Textes sowie öffentliche Beratungen zu ermöglichen.

Am Freitag schloss sich Slowenien der rasch wachsenden Gruppe von ACTA-Skeptikern in der EU an. Radovan Zerjav, der Wirtschaftsminister des Landes, betonte, dass die Regierung den Prozess der Unterzeichnung einfrieren werde. Das Abkommen könne erst ratifiziert werden, wenn es ein Gleichgewicht zwischen Urheberrechtsschutz und Menschenrechten herstelle.

Der polnische Ministerpräsident Donald Tusk, der einer polnischen Bürgerplattform angehört, hat die Parteiführer der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) im EU-Parlament derweil aufgefordert, ACTA abzulehnen. Zuvor hatte der EVP-Fraktionsführer Joseph Daul versprochen, das Normenwerk auf den Prüfstand zu stellen und dabei Bedenken zu möglichen Grundrechtseinschränkungen im Internet zu berücksichtigen. Nach einem Treffen mit EU-Abgeordneten in Warschau räumte Tusk nun ein, dass ihn die Argumente gegen ACTA überzeugt hätten. Der Vertrag entspreche nicht "der Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts".

Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat sich in die Debatte um das Abkommen eingeschaltet. Der BDK warf den ACTA-Gegnern Scheinheiligkeit vor, da es nicht um Zensur oder die Beschneidung von Meinungsfreiheit gehe. Offenbar gingen die Aktivisten davon aus, dass "Downloads aus dem Netz ihr gutes Recht seien", erklärte der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Andererseits kann sich die Kriminalpolizei auch nicht für ACTA erwärmen. Das Abkommen sei "intransparent, handwerklich schlecht gemacht und in vielen Punkten nicht konkret genug", meinte Schulz. Ihm zufolge böte eine Neuauflage der von Karlsruhe gestoppten Vorratsdatenspeicherung bessere Ansatzpunkte zur Bekämpfung der Internetkriminalität. In der bisherigen Umsetzung durften die in diesem Rahmen gesammelten Verbindungsdaten aber ausdrücklich nicht zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen herangezogen werden. (ghi)