EU will Vertrauen der Verbraucher in Internet-Geschäfte stärken

Die EU-Kommission beschloss eine ganze Reihe von Vorschlägen, darunter vereinfachte Warenrückgabe und EU-weit einheitliche Regeln für Erstattung bei defekten Produkten. Die Industrie lehnt die Vorschläge kategorisch ab.

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  • dpa

Die EU-Kommission will das schwächelnde Vertrauen der Verbraucher in Internet-Geschäfte stärken. Die Brüsseler Behörde beschloss dazu am Donnerstag ein Bündel von Vorschlägen. Demnach könnte das Recht auf Rückgabe einer Ware und auf Rücktritt von einem Geschäft vereinfacht werden. Außerdem schlägt die Kommission EU-weit einheitliche Regeln für die Erstattung defekter Produkte und die Kostenübernahme bei deren Rücksendung vor.

Nur sechs Prozent der EU-Bürger kaufen nach Kommissionsangaben bisher grenzüberschreitend per Computer ein. Ihre Bestellungen bieten zudem immer häufiger Anlass für Beschwerden: Nach Angaben der Europäischen Verbraucherzentralen hat sich die Zahl von Kunden, die sich über ein Internet-Geschäft beklagten, von 2004 auf 2005 mehr als verdoppelt. Am häufigsten beschwerten sich Kunden über die Nicht-Belieferung. Oft wurden auch Waren moniert, die defekt sind oder nicht der Beschreibung entsprechen.

Die neue Verbraucherschutzkommissarin  Meglena Kunova hält ein Eingreifen auf EU-Ebene für dringend geboten. Zwar zählt die Kommission acht EU-Richtlinien auf, die Teilaspekte von der Garantie für eine Ware bis zum Pauschalurlaub regeln. Im Online-Geschäft gebe es aber immer noch 27 einzelne Märkte mit teilweise abweichenden Regelungen in der EU.

Die Industrieverbände reagierten schnell auf die Vorschläge der EU-Kommission und machten ihre Ablehnung neuer EU-Regeln zum Verbraucherschutz deutlich. So erklärte der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI): "Verbraucherschutzrichtlinien müssen entbürokratisiert und für Unternehmen handhabbarer werden." Ein europäisches Verbraucher-Zivilrecht mit übermäßigen Schutzvorschriften würde den innerstaatlichen Warenverkehr belasten und europäische Unternehmen auch im weltweiten Wettbewerb beeinträchtigen, meinte BDI-Präsident Jürgen R. Thumann zu den EU-Plänen für eine Erneuerung des europäischen Verbraucher-Zivilrechts. (dpa) / (jk)