Reiseportal aidu.de unterliegt im Domainstreit mit Kreuzfahrtanbieter Aida

Das von der Unister GmbH betriebene Touristikportal aidu.de darf unter dieser Domain keine Reisen mehr anbieten. Das Unternehmen unterlag in einem Markenrechtsstreit mit Aida Cruises vor dem Kölner Landgericht.

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Der Rostocker Kreuzfahrtriese Aida Cruises hat erfolgreich gegen das Internet Reiseportal "aidu.de – Ab in den Urlaub" aus Leipzig geklagt. Nach einem Urteil des Landgerichts Köln darf das Leipziger Unternehmen wegen Verwechslungsgefahr den Begriff "Aidu" nicht mehr verwenden. Das Schriftbild und das Klangbild seien "hochgradig ähnlich", entschied die 31. Zivilkammer am heutigen Donnerstag (Az. 31 O 439/06). Eine Löschung der Internetseite hielten die Richter nicht für erforderlich. Allerdings darf das Portal nicht mehr für Angebote der Reisebranche genutzt werden. Hält sich das Leipziger Unternehmen nicht an das Urteil, drohen ihm 250.000 Euro Ordnungsgeld. "Das Urteil hat unseren Erwartungen voll entsprochen", erklärte ein Sprecher des Kreuzfahrtveranstalters und betonte, das Verfahren diene dem Schutz der Marke Aida und gehe nicht gegen das Unternehmen.

Die Leipziger Unister GmbH, die das Reiseportal bisher unter aidu.de betrieben hat, legte nach eigenen Angaben Berufung ein und setzt nun auf die zweite Instanz vor dem Oberlandesgericht Köln. "Notfalls ziehen wir bis vor den Bundesgerichtshof", erklärte Geschäftsführer Thomas Wagner. Ob das Angebot nun umbenannt wird und auf die Domain ab-in-den-urlaub.de umziehen muss, ist derzeit noch unklar. Das Gericht gestand Unister keinen Vollstreckungsschutz zu. Aida könne jetzt jederzeit auf Vollstreckung bestehen, erklärte Unister. Aida Cruises hatte aidu.de wegen Markenrechtsverletzung verklagt und die Herausgabe der Domain aidu.de verlangt.

Unister hofft jetzt, dass die Clubschiffer das Urteil nicht vollstrecken lassen, bis der Streit endgültig geklärt ist. "Das wäre eine sehr rigide Vorgehensweise", erklärte Wagner und sieht auch keine Dringlichkeit für eine Vollstreckung. "Immerhin waren wir knapp drei Jahre online, bevor AIDA Cruises seine Markenrechtsklage um die Domain angestrengt hat." Das Kreuzfahrt-Unternehmen will weitere Schritte überlegen, sobald das Urteil schriftlich zugestellt wurde und sieht vorerst den unterlegenen Portalbetreiber am Zug. (vbr)