EU-Kommission: EuGH soll ACTA prüfen

Der zuständige EU-Kommissar Karel De Gucht hat angekündigt, ACTA dem Europäischen Gerichtshof vorlegen zu wollen. Der soll prüfen, ob das umstrittene Abkommen mit den Grundrechten vereinbar ist.

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Von
  • dpa

Die EU-Kommission lässt das umstrittene Urheberrechtsabkommen ACTA juristisch überprüfen. Die EU-Behörde werde den Text dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen, um zu klären, ob er mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Das kündigte EU-Handelskommissar Karel De Gucht am Mittwoch in Brüssel an.

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte weltweit durchzusetzen. Kritiker sehen in dem Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Nach anhaltenden Protesten hatten mehrere EU-Mitglieder wie Polen und Tschechien die Acta-Ratifizierung ausgesetzt. Deutschland hat beschlossen, das Abkommen bis zur Klärung offener Fragen vorerst nicht zu unterzeichnen.

[Update: Durch die juristische Prüfung kann sich laut De Jucht die Ratifizierung von ACTA im Europaparlament verzögern. Wörtlich sagte er, "ich gehe davon aus, dass der Ratifizierungsprozess solange ausgesetzt wird, bis das Urteil vom Europäischen Gerichtshof vorliegt".] (mho)