Swisscom sorgt auch künftig für TK-Grundversorgung in der Schweiz
Die Swisscom hat den Auftrag erhalten, bis Ende 2017 die Grundversorgungsdienste im Fernmeldebereich allen Bevölkerungskreisen und in allen Landesteilen anzubieten - dazu gehört auch ein Breitband-Internetanschluss mit mindestens 600 kBit/s.
Wie zu erwarten, bleibt die Grundversorgung der Schweizer Telekommunikation auch in den kommenden zehn Jahren bei der Konzessionärin Swisscom: Sie war die einzige Bewerberin. Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat die Swisscom als Grundversorgungskonzessionärin ab dem 1. Januar 2008 bezeichnet. Die Swisscom ist damit verpflichtet, bis Ende 2017 die Grundversorgungsdienste im Fernmeldebereich allen Bevölkerungskreisen und in allen Landesteilen anzubieten. Neu und weltweit einmalig, so die ComCom, verpflichtet die neue Konzession die Swisscom dazu, zusätzlich zum analogen und zum ISDN-Anschluss auch einen Breitband-Internetanschluss mit einer minimalen Übertragungsgeschwindigkeit von 600 kBit/s (100 kBit/s Upload) bereitzustellen.
Die öffentliche Ausschreibung der Grundversorgung hatte am Ende jedoch eher eine Alibifunktion, denn in der gesamten Schweiz kann ohnehin nur ein einziges Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Hätte sich Swisscom nicht um den Auftrag beworben, wäre das Unternehmen zur Erfüllung der Grundversorgung vermutlich verpflichtet worden – Hauptanteileigner des Schweizer Telekommunikationsunternehmens ist sowieso weiterhin das Volk, die Eidgenossenschaft.
Für das nun zu garantierende Basisangebot an Grundversorgungsdiensten gelten bestimmte Preisobergrenzen und Qualitätsvorschriften, teilte die ComCom mit. Für einen anzubietenden Breitbandzugang hat die Schweizer Regierung (der Bundesrat) eine Preisobergrenze von 69 Franken (41,70 Euro) zuzüglich Mehrwertsteuer festgelegt. Die neuen Konzessionsbedingungen werden der Swisscom demnach nicht billig kommen. Denn obwohl der marktbeherrschende Telekommunikationskonzern mittlerweile über 98 Prozent der Schweizer Bevölkerung mit Geschwindigkeiten ab 600 kBit/s beliefern kann, muss der Konzern für die verbleibenden zwei Prozent der Bevölkerung tief in die Taschen greifen. Würde die Swisscom alle abgelegenen Haushalte mit ADSL über die Festnetzleitung versorgen wollen, müsste sie laut Medienberichten nochmals mehrere hundert Millionen Franken investieren.
Deshalb stellt Swisscom für diese Problemzonen anderweitige Überlegungen an, etwa die Breitbandversorgung via Wimax. Derzeit läuft in der Gemeinde Boltigen im Berner Oberland ein Feldversuch mit der Funktechnik. Geplant ist auch eine Erschließung von per ADSL nicht erreichbaren Teilnehmeranschlüssen über Satellitenanlagen. Egal für welche Technik die Swisscom sich schließlich entscheidet, die Investitionen zum Erreichen einer hundertprozentigen Abdeckung belaufen sich Unternehmensangaben zufolge auf eine zweistellige Millionenhöhe.
Zu den neuen, in der Konzession festgehaltenen Verpflichtungen der Grundversorgung gehören außerdem zusätzliche Dienste für Behinderte wie ein SMS-Vermittlungsdienst für Hörgeschädigte. Aus der Pflichtenliste gestrichen wurden hingegen der Verzeichnisauskunftsdienst, die Anrufumleitung und der Gebührennachweis. (Tom Sperlich) / (pmz)