Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen in NRW eingelegt
Der Rechtsanwalt Fredrik Roggan von der Humanistischen Union hat im Auftrag der MĂĽhlheimer Autorin Twister und einem Mitglied der Linkspartei das Bundesverfassungsgericht wegen des neuen Verfassungsschutzgesetzes angerufen.
Von
Der Berliner Rechtsanwalt Fredrik Roggan hat am heutigen Freitag im Auftrag der Mülheimer Autorin Bettina Winsemann (alias Twister) und einem Mitglied der Linkspartei das Bundesverfassungsgericht wegen des neuen nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes angerufen. Die Beschwerde richtet sich gegen die in diesem Gesetz erstmals offiziell eingeführten heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Sicherheitsbehörden, die Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bundesweit auf eine gesetzliche Grundlage stellen will.Bayern will Regelung zu Online-Durchsuchungen vorantreiben
BKA-Chef hält Online-Durchsuchungen für dringend erforderlich
SPD-Politiker plädieren für hohe Gesetzeshürden bei Online-Durchsuchungen
Schäuble heizt nach BGH-Urteil Debatte um Online-Durchsuchung an
Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig Harsche Kritik an Online-Durchsuchungen
Bundesgerichtshof entscheidet ĂĽber Online-Durchsuchungen
Schäuble: Biometriepässe stärken den Datenschutz
Zwei Programmierstellen fĂĽr den "Bundestrojaner"
Verfassungsbeschwerde gegen NRW-Verfassungsschutzgesetz angekĂĽndigt NRW-Landtag verabschiedet Verfassungsschutzgesetz
Datenschutzbeauftragter kritisiert Online-Durchsuchungen privater Computer
Fraktionen streiten ĂĽber Online-Durchsuchung von Privat-Computern
BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen
Schäuble: Internet ist "Fernuniversität und Trainingscamp" für Terroristen Verfassungsschutz, Online-Durchsuchungen und die Verfassung
NRW-Verfassungsschutzgesetz wird Landtag erneut beschäftigen
Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz
Angeblich 200.000 deutschsprachige Bombenbauanleitungen im Netz
ThĂĽringens Innenminister fĂĽr mehr Internet-Ăśberwachung Bundestag verabschiedet neue Anti-Terrorgesetze
Nur geringfĂĽgige Korrekturen am neuen Anti-Terrorpaket
"Wir brauchen überwachungsfreie Räume"
Streit um die Zukunft des Anonymisierungsdienstes AN.ON
Bundesländer wollen Videoüberwachung ausweiten Bundesjustizministerium plant Neuregelungen für verdeckte Ermittlungsmaßnahmen
Nutzerlobby gegen Lizenz zur "DauerĂĽberwachung" im Internet
Deutschland ist fĂĽhrend bei der inneren Sicherheit
Vorratsdatenspeicherung soll auch fĂĽr Anonymisierungsdienste gelten
Merkel plädiert für mehr Überwachung trotz hoher Sicherheit Zur Überwachung von Internet-Nutzern und der Datensammelei im Web siehe auch den Schwerpunkt "Deine Spuren im Netz" in der aktuellen Ausgabe von c't:
Generalbundesanwältin fordert stärkere Überwachung des Internet
132 Millionen Euro für schärfere Überwachungsmaßnahmen freigegeben
Scharfe Kritik an Plänen des Justizministeriums zur Vorratsdatenspeicherung
Zypries stellt Entwurf zur Neuregelung der TK-Ăśberwachung vor
DatenschĂĽtzer sieht Anti-Terror-Datei als Schritt zur Ăśberwachungsgesellschaft Zahlreiche Bedenken gegen neues Anti-Terrorpaket
Bundesrat gegen Befristung der Anti-Terror-Datei
Datenschützer sieht verfassungsrechtliche Mängel im Gesetz zur Anti-Terror-Datei
DatenschĂĽtzer kritisieren Anti-Terror-Datei und SchĂĽlerregister
Kritik am neuen Programm für Innere Sicherheit Bundesregierung will Kundendaten für vorbeugende Straftatenbekämpfung
Programm fĂĽr innere Sicherheit in der Diskussion
Wirtschaftsinitiative begrüßt verschärfte Internetüberwachung
Datenschützer sehen Anti-Terror-Datei äußerst kritisch
Große Koalition wirbt für verstärkte Terrorbekämpfung Bericht: Deutsche Sicherheitsbehörden greifen auf 197 Dateien zu
Kabinett segnet Anti-Terror-Datei ab
Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Kritik, Zustimmung und neue Forderungen zur Anti-Terror-Datei
DatenschĂĽtzer ĂĽben Kritik an Anti-Terror-Datei Gemischte Reaktionen auf geplante Anti-Terror-Datei
Innenminister beschlieĂźen zweiteilige Anti-Terror-Datei
DatenschĂĽtzer warnt vor Aktionismus
Sicherheitstag im Zeichen der Anti-Terror-Debatte
Neue Vorschläge für Daten in der Anti-Terror-Datei Diskussion um geplante Anti-Terror-Datei
Gesetzentwurf zur zentralen Anti-Terror-Datei in Vorbereitung
Die Ausdehnung der Anti-Terrorgesetze und der gläserne Nutzer
Scharfe Kritik an geplanter Ausweitung der Anti-Terrorgesetze
Große Koalition über Verschärfung der Anti-Terrorgesetze einig
(Stefan Krempl) /
In NRW darf der Verfassungsschutz seit dem 20. Dezember Computer, die mit dem Internet verbunden sind, heimlich ausspähen. Dabei sollen die auf einem Rechner gespeicherten Dateien ohne Kenntnis der Betroffenen durchsucht werden können. "Im Einzelfall hat der Geheimdienst damit Zugriff auf Informationen, die ansonsten nur für die Polizei mit einer Hausdurchsuchung zu erlangen wären", hält Roggan dagegen, der auch stellvertretender Bundesvorsitzender der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union ist: Mit verdeckten Online-Durchsuchungen könne allgemein tief in die Privatsphäre von Personen eingegriffen werden, die – aus welchen Gründen auch immer – in das Visier des Verfassungsschutzes geraten sind. Deshalb sei es möglich, dass die im deutschen Recht gänzlich neue Maßnahme einen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung darstelle.
Gute Chancen rechnet Roggan der Beschwerde insbesondere aus, da die Befugnis im NRW-Verfassungsschutzgesetz nicht einmal einen Richtervorbehalt vorschaltet. Einen solchen hält der Anwalt für unabdingbar. Das Gesetz sei aber "auf jeden Fall" auch verfassungswidrig, weil es keine Vorkehrungen zum Schutz der Intimsphäre enthalte. "Wer in Nordrhein-Westfalen auf seinem Rechner auch tagebuchartige Aufzeichnungen oder Fotos von nahen Angehörigen speichert, kann nicht mehr sicher sein, dass solche höchstpersönlichen Sachverhalte nicht staatlicherseits heimlich ausgespäht werden können", moniert Roggan.
Ein weiterer Beschwerdepunkt ist die Befugnis des Verfassungsschutzes zur Teilnahme an "Kommunikationseinrichtungen des Internet", also etwa Chatrooms. "Hier wird erstmals gesetzlich eine Mitwirkung des Geheimdienstes an Veranstaltungen, die er seinem Auftrag entsprechend eigentlich nur zu beobachten hätte, zugelassen", listet der Bürgerrechtsanwalt die Fehler des Gesetzes weiter auf. "Dass dies ein Irrweg ist, hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt im NPD-Verbotsverfahren herausgestellt." Das Verbot sei daran gescheitert, dass aufgrund der Involvierung von Verfassungsschutzbehörden in die Parteiarbeit nicht ausreichend erkennbar war, ob es sich bei der NPD nicht letztlich um eine "staatliche Veranstaltung" handelte.
Die Mitbeschwerdeführerin Twister sieht durch das Gesetz vor allem ihre Arbeit als Journalistin und ihre Privatsphäre in unzumutbarem Maße gefährdet. Zugleich will sie der Verabschiedung weiterer Gesetze nach Muster der NRW-Regelung zu Online-Durchsuchungen in anderen Bundesländern einen Riegel vorschieben. Nach dem Verbot von heimlichen Online-Durchsuchungen durch den Bundesgerichtshof (BGH) hatte außer Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zunächst das bayerische Kabinett angekündigt, eine Rechtsgrundlage für eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs zu prüfen. Damit soll eine vom bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) entdeckte "Sicherheitslücke zu Lasten der Bürger" geschlossen werden. Andere Landesregierungen sind sich noch uneins über konkrete Schritte.
Siehe zu dem Thema auch:
- Mehrheit der BundesbĂĽrger fĂĽr Kompromiss bei Online-Durchsuchungen
- Schäuble: Trojaner sollen auch private Tagebücher durchsuchen
- Zypries warnt vor Schnellschüssen zur Ermöglichung von Online-Durchsuchungen
- Verfolgerwahn, Wie Online-Nutzer die Kontrolle über ihre Daten zurückgewinnen können, c't 24/06, S. 202
- Im Visier der Strafverfolger, Staatlicher Zugriff auf Anonymisierungsserver, c't 24/06, S. 208
- Globale Rasterfahndung, Privatfirma sammelt und verkauft Daten, c't 24/06, S. 202
- Big Brother 2.0, Der Bürger im Fadenkreuz der Terrorismusbekämpfung, c't 24/06, S. 202