Kammergericht: Keine Staatsnamen fĂĽr private Internet-Domains
FĂĽr Staatsnamen, ob in der Landessprache oder in einer Ăśbersetzung, bestehe immer ein ausschlieĂźliches Nutzungsrecht des jeweiligen Staates, entschied das Kammergericht Berlin.
Namen von Staaten dĂĽrfen nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts nicht fĂĽr private Internet-Domains missbraucht werden. FĂĽr Staatsnamen, ob in der Landessprache oder in einer Ăśbersetzung, bestehe immer ein ausschlieĂźliches Nutzungsrecht des jeweiligen Staates, urteilte das Gericht in einem am heutigen Mittwoch bekannt gewordenen Beschluss. Mit dieser Entscheidung setzte sich Tschechien auch in zweiter Instanz gegen eine Privatperson durch, die Domains wie tschechische-republik.de oder tschechische-republik.com angemeldet hatte (Aktenzeichen: 5 U 153/06).
Das Kammergericht bestätigte damit eine Entscheidung des Berliner Landgerichts. Es müsse für den Internetnutzer deutlich sein, dass hinter einem Staatsnamen im Internet nicht eine Privatperson mit kommerziellen Interessen stehe, sondern immer der jeweilige Staat selbst, führten die Richter in ihrem Beschluss vom 29. Mai aus. (dpa) / (jk)