Regulierungsbehörde richtet Kontaktadressen für Spam-Opfer ein

Per E-Mail, Fax oder Brief können Verbraucher die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zum Einschreiten veranlassen.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat Kontaktmöglichkeiten für Verbraucher geschaffen, die durch Spam über Telefon, Fax, SMS oder E-Mail belästigt werden. Verbraucher, die belästigende Werbung für Rufnummern erhalten, können ihre aussagekräftigen Unterlagen, beispielsweise die eingegangenen Faxe oder Werbemails, mit einer kurzen Sachverhaltsdarstellung und der Bitte um Einschreiten der RegTP an die Fax-Nummer (0 63 21) 934-111 senden oder sich per E-Mail an Rufnummernspam@regtp.de wenden.

Als Voraussetzungen für ihr Einschreiten nennt die RegTP die "gesicherte Kenntnis der rechtswidrigen Nutzung von Rufnummern". Der betroffene Verbraucher darf zudem in keiner Geschäftsbeziehung zum Absender stehen und vorher dem Absender auch keine Zustimmung erteilt haben, dass er ihm beispielsweise Werbung aufs Handy senden darf. Die Postadresse für die Bearbeitung von Rufnummern-Spam lautet:

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Außenstelle Neustadt
Schütt 13
67434 Neustadt

Spam-Beschwerden bei der RegTP nach Typ

Die RegTP hat laut eigenen Angaben seit August 2003 zahlreiche Maßnahmen im Bereich Spam erlassen und eine Liste dieser Maßnahmen veröffentlicht. Dass insbesondere Spam auf mobile Endgeräte ein wachsendes Ärgernis wird, belegt eine Studie, über die c't in Heft 6/2005, Seite 64, sowie heise online berichteten. (ssu)