US-Fragebögen zur Sicherheit für deutsche Transportunternehmen

Das Department of Homeland Security setzt auf privatwirtschaftlich ausgeführte Sicherheitskontrollen bei Transportunternehmen. Firmen müssen nicht nur ihre eigenen Maßnahmen zur Unternehmens- und IT-Sicherheit, sondern auch die ihrer Partner evaluieren.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Das US-Department of Homeland Security setzt auf privatwirtschaftlich ausgeführte Sicherheitskontrollen bei Transportunternehmen. Dafür hat das Ministerium ein Programm namens "Customs Trade Partnership Against Terrorism" (C-TPAT) ins Leben gerufen. Auch die Kanadier haben sich mit einem Programm namens "Partners in Protection" (PIP) dem Vorhaben angeschlossen. Ziel ist es, die Sicherheit an den Grenzen zu erhöhen, organisiertes Verbrechen und Terrorismus zu bekämpfen sowie Schmuggel zu verhindern. Die teilnehmenden Firmen werden mit erleichterten Abfertigungsbedingungen und Hinweisen zur Verbesserung ihres Sicherheitsstandards belohnt.

Um an dem Programm teilnehmen zu können, müssen Firmen nicht nur ihre eigenen Sicherheitsmaßnahmen, sondern auch die ihrer Handelspartner evaluieren. Dafür wurden nun auch deutsche Partner von US-Firmen aufgefordert, umfangreiche Fragebögen auszufüllen – auf freiwilliger Basis. heise online liegt ein vierzehnseitiger Security-Fragebogen vor, den ein deutsches Transportunternehmen auf Bitten seines US-amerikanischen Geschäftspartners binnen sieben Tage online ausfüllen sollte.

Die detaillierte Frageliste bezieht sich unter anderem auch auf die Sicherheitsüberprüfung von Jobbewerbern. Gefragt wird, ob der strafrechtliche und finanzielle Hintergrund geprüft, ob ein Drogen- und Alkoholtest durchgeführt wird und ob Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vorliegen. Interessant sind jedoch auch nicht näher erläuterte Beschäftigungslücken bei Beschäftigten.

Sehr genau erkundigt sich der Fragebogen auch nach der baulichen Sicherheit. So wollen die US-Geschäftspartner wissen, aus welchen Baumaterialien die Gebäudewände und -dächer bestehen und mit welchem Sicherheitssystem beziehungsweise -personal die Gebäude gesichert sind. Wahlweise anzukreuzen sind die Angaben "elektronisches Einbruchsalarmsystem", "Überwachungskameras", "Alarmvorrichtungen, die durch eine externe Sicherheitsfirma überwacht wird", "Sicherheitspersonal nach Ende der Geschäftszeiten", "Wachhunde", "Sicherheitsschranken und -tor, die durch einen Angestellten oder Sicherheitsbediensteten überwacht werden", "Gegend, die von Polizeistreifen überwacht werden" oder "keines von allem". Gefragt wird auch danach, ob es eine interne Sicherheitsabteilung gibt und ob die Gebäude, Zäune und Tore regelmäßig nach Schäden untersucht werden. So soll die Firma angeben, ob die physische Zugangskontrolle für Mitarbeiter, Kunden und Besucher über "die Kontrolle von mit Fotos versehenen Mitarbeiterweisen", "mit RFID-Chips versehenen Ausweisen", "elektronische Türfreigabe" oder "Checkpoints mit Sicherheitspersonal" erfolgt und ob Kunden und Besucher ständig von Sicherheitspersonal oder anderen Angestellten begleitet werden.

Ähnlich penibel gestalten sich auch die Fragen nach der IT-Sicherheit. Interessant ist, ob jeder Angestellte über eine eigene Zugangskennung und Passwort verfügt und ob die Passwörter regelmäßig geändert werden. Auch erkundigt man sich, ob schriftliche Computersicherheitsrichtlinien vorliegen und ob der Systemzugang überwacht wird. Wichtig zu wissen ist, ob die Angestellten mit den Sicherheitsregeln in einem Training vertraut gemacht wurden und ob sie im Falle der Nichtbeachtung bestraft werden können. Gefragt wird auch, ob Firewalls, Antivirensoftware "und andere Computersicherheitsmaßnahmen" benutzt werden.

Erst nach diesen Fragen folgen zehn Fragen zur Sicherheit von Transport-Containern. Der Umgang mit Siegeln wird detailliert nachgefragt, etwa ob sie an einem sicheren Ort wie einem Safe aufbewahrt werden und ob eine bestimmte Person für die Aufbewahrung und Verwendung der Siegel benannt wurde. Auch wird danach gefragt, auf welche Weise Übersee-Container des Nachts gesichert und überwacht werden.

So richtig freiwillig dürfte manchem deutschen Transportunternehmen das Ausfüllen des Fragebogens allerdings nicht erscheinen: Legt eine deutsche Firma die Daten nicht vor, wird die Abfertigung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs durch die amerikanischen Sicherheitsbehörden verzögert. Unternehmen, die sich also nicht zertifizieren lassen, erleiden dadurch wirtschaftlich signifikante Nachteile. Ähnliches wird beim Übertritt von US-Grenzen auch bereits bei privatwirtschaftlich organisierten Personenkontrollen praktiziert.

Fraglich ist nun, ob derart detaillierte Sicherheitsangaben an ausländische Firmen überhaupt weitergegeben werden dürfen. "Die preisgegebenen Details über die Sicherheitsvorkehrungen machen es Dritten wesentlich leichter, sich einen unberechtigten Zugriff zu verschaffen," sagte ein Datenschutzexperte, der sich mit dem Fragebogen im Auftrag eines Transportunternehmens befasst hat. Es sei riskant, derart unternehmens- und personenbezogene Daten preiszugeben. Das mit dem Fragebogen konfrontierte deutsche Transportunternehmen hat übrigens auf Anraten seines Datenschutzbeauftragten den Fragebogen nicht ausgefüllt. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)