Google reicht Patent für Ausgabe personalisierter Suchergebnisse ein

Entwickler des Suchmaschinenbetreibers haben eine Methode entwickelt, bei der der Umgang von Webnutzern mit Suchergebnissen zur Erstellung eines Nutzerprofils herangezogen wird. Dieses wiederum kann zur Bearbeitung weiterer Suchanfragen verwendet werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 70 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Suchmaschinenhersteller Google hat ein Patent auf eine Technik angemeldet, mit der Suchergebnisse und andere Inhalte nach dem Profil einzelner Nutzer sortiert ausgegeben werden können. Das Unternehmen hat den Patentantrag "Personalization of placed content ordering in search results" im Juli 2004 beim US-amerikanischen Patent & Trademark Office eingereicht. Ende Oktober wurde der Patentantrag veröffentlicht. Der Zusammenfassung ist zu entnehmen, das Nutzerprofil werde unter anderem aus früheren Suchanfragen, den daraus von ihm ausgewählten Ergebnissen und den übermittelten "persönlichen Informationen" gewonnen. Dieses Profil könne sowohl beim Client als auch serverseitig erstellt und gespeichert werden.

Eingereicht wurde das Patent von den Google-Mitarbeitern Stephen Lawrence, Oren Eli Zamir, Jeffrey Korn und Andrew Fikes. Es führt teilweise ein im September 2003 eingereichtes Patent mit dem Titel "Personalization of web search" fort, heißt es in der Patentschrift. Für das Profil ist demnach nicht nur die Nutzerauswahl der Suchergebnisse maßgeblich, sondern beispielsweise auch der Inhalt und das Format der Dokumente und der Umgang mit ihnen.

Die Antragsteller gehen in ihrer Patentbeschreibung von einem "Random Surfer" aus, dessen imaginäre Existenz der Technik des "PageRank" zugrundegelegt wurde. Dieses Patent mit der Nummer 6,285,999 war im September 2001 dem Google-Mitgründer Larry Page zuerkannt worden. Es gebe aber wohl nur wenige Webnutzer, die mit diesem theoretischen "Random Surfer" übereinstimmen. Nützliche Ergebnisse könnten nur ausgegeben werden, wenn die "Zufriedenheit" des Nutzers mit den erstellten Ergebnislisten ausgewertet werde. Dies würde nicht nur zum Wohle des Nutzers geschehen, sondern auch zur Optimierung der Methoden für die Bereitstellung von Inhalten, mit denen Umsätze generiert werden.

Berücksichtigt werden in dem Patentantrag auch Computer, die von mehr als einer Person genutzt werden, zum Beispiel in öffentlichen Bibliotheken. Wenn sich ein Nutzer nicht anmelden müsse, sei es möglich, ihn auch anhand seines Nutzungsmusters einer Gruppe gleichartiger User einzuordnen, also anhand der Art, wie er Tastatur und Maus bedient. So könne dem Nutzer ein geeignetes "Profil" zugeordnet werden. (anw)