Gmail-Einladungen: Erste einstweilige Verfügung

Im Fall der Abmahnungen für Gmail-Nutzer, die Einladungen für Googles E-Mail-Dienst verkauft hatten, ist die erste einstweilige Verfügung ergangen.

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Im Fall der Abmahnungen für Gmail-Nutzer, die Einladungen für Googles E-Mail-Dienst verkauft hatten, ist die erste einstweilige Verfügung ergangen. Das Landgericht Hamburg verbietet einem Gmail-Nutzer

"im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland unter dem Zeichen 'Gmail'-Invitations [Zugangscodes] für die Einrichtung von 'Gmail'-e-mail-Accounts anzubieten, zu vertreiben und/oder in sonstiger Weise in den Verkehr zu bringen."

Hintergrund ist eine Markenrechtsauseinandersetzung um die Marke Gmail. Daniel Giersch, Unternehmer aus Hamburg, besitzt die Wort- /Bildmarke "G-mail ... und die Post geht richtig ab". Unter dem Namen G-Mail betreibe er eine Reihe von physischen und elektronischen Postdienstleistungen mit tausenden von Nutzern, erklärte er gegenüber heise online. Er wolle vermeiden, dass diese Marke durch Googles Gmail verwässere. Bereits im Herbst des Jahres 2004 habe er daher über seine amerikanischen Anwälte Kontakt zu Google USA aufgenommen, um vorauszusehenden Markenrechtskonflikten entgegenzuwirken. Google USA hat sich aber laut Giersch bisher geweigert, mit ihm über das Problem zu diskutieren.

Im Februar hat er dann seine Rechtsanwaltskanzlei eine Reihe von Abmahnungen an Gmail-Nutzer versenden lassen, die Einladungen für den E-Mail-Dienst verkauften. Der Student, gegen den die einstweilige Verfügung ergangen ist, hat 100 Gmail-Einladungen verkauft -- für fünf Euro an den Anwalt Gierschs.

Google sah und sieht es nicht gerne, dass mit Gmail-Einladungen Handel getrieben wird und verweist darauf, dass dies gegen die Gmail-Geschäftsbedingungen verstoße. Nichtsdestotrotz stelle sich das Unternehmen vor seine Nutzer. Über die Schritte, die Google übernimmt, behält es aber derzeit Stillschweigen.

Bis auf weiteres lassen also anscheinend beide Seiten, Google und Giersch, die Gmail-Nutzer im Regen stehen und tragen einen Markenrechtsstreit, den sie eigentlich unter sich ausmachen sollten, auf deren Rücken aus. Dem Studenten, der die einstweilige Verfügung erhalten hat, drohen Anwalts- und Gerichtskosten von mehr als 1600 Euro. Sein Anwalt Hagen Hild prüft derzeit rechtliche Schritte. (jo)