YouTube obsiegt im Rechtsstreit um Prominenten-Sex-Video

Sex-Spielchen an einem öffentlichen Strand gehören auch in Brasilien nicht zur Privatsphäre. Das musste die Ex-Gattin von Fußball-Star Ronaldo jetzt vor Gericht erfahren. Eine Schadenersatzklage gegen YouTube wurde abgeschmettert.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Im Streit um ein wiederholt bei YouTube aufgetauchtes Video, das die brasilianische Moderatorin und Ex-Gattin von Fußball-Star Ronaldo, Daniella Cicarelli, beim öffentlichen Liebesspiel mit ihrem Freund Toni Malzoni zeigt, haben die Videoportal-Betreiber einen juristischen Erfolg erzielt. Ein Richter in São Paulo wies eine Klage des Paares, das sich wegen der Veröffentlichung der Szenen auf YouTube in seiner Privatsphäre verletzt sah und deshalb Unterlassung und Schadenersatz forderte, mit der Begründung ab, die beiden hätten sich darüber im Klaren sein müssen, dass es ein Recht auf Privatsphäre bei Sex-Spielchen an einem öffentlichen Strand nicht gibt. Daran ändere auch nichts, dass die Aufnahmen heimlich und ohne Wissen der Hauptakteure gemacht worden seien. Die Klage sei daher abzuweisen. Der Richter verurteilte das Paar zur Übernahme sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten und ordnete zudem Entschädigungszahlungen in Höhe von umgerechnet jeweils etwa 3800 Euro an, die an YouTube sowie zwei ebenfalls verklagte Parteien gehen.

Ein Paparazzo hatte das Video im August vergangenen Jahres aufgenommen und anschließend verkauft. Nach der Ausstrahlung über einen spanischen TV-Sender tauchten die Szenen dann erstmals bei YouTube auf. Die heimlich Gefilmten setzten daraufhin alle juristischen Hebel in Bewegung und forderten die Entfernung des Videos, was YouTube angesichts der Androhung von Schadensersatzansprüchen in Höhe umgerechnet mehr als 87.000 Euro pro Tag auch befolgte. Allerdings tauchten die inzwischen auch andernorts im Netz sehr beliebten Szenen kurze Zeit später erneut bei YouTube auf. Das anschließende Katz-und-Maus-Spiel ging so lange, bis ein brasilianischer Richter die Schließung von YouTube anordnete. Nachdem dies aber nicht durchgesetzt werden konnte, griff man kurzerhand zum Mittel der Blockade und unterband den Zugriff auf die YouTube-Website. Aber auch diese Sanktionsmaßnahme musste kurze Zeit später wieder aufgehoben werden. (pmz)