Oberlandesgericht: Dialer-Anbieter darf als "Parasit" bezeichnet werden

Medien dürfen Dialer-Anbieter, die unlauteres Geschäftsgebaren an den Tag legen, einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt zufolge "Parasiten" nennen.

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Von
  • Holger Bleich

Medien dürfen Dialer-Anbieter, die unlauteres Geschäftsgebaren an den Tag legen, einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt zufolge als "Parasiten" bezeichnen. Das OLG bestätigte (Az. 16 W 17/05) damit das Landgericht (LG) Frankfurt, das in erster Instanz den Antrag einer einstweiligen Verfügung ablehnte.

Der News-Dienst onlinekosten.de hatte am 18. Juli 2003 mit der Überschrift "Die Dialer-Parasiten kommen" über dubiose Angebote des Dialer-Anbieters Mario Dolzer berichtet. Dieser hatte dem Bericht zufolge mit der Schlagzeile "KazaA – Download kostenlos" Nutzer auf seine Seiten gelockt. Statt der vermeintlichen "Vorabversion" des P2P-Clients KazaA erhielten demnach Surfer einen Dialer, der sich für 29,95 Euro pro Anruf einwählte und lediglich Hilfetexte zur Tauschbörse anbot.

Nach eigenen Angaben wurde Dolzer zwei Jahre später auf den Text aufmerksam und stellte im Rahmen des Einstweiligen Rechtsschutz den Antrag auf Verbot des Wortes "Parasit" in diesem Zusammenhang. Es handle sich um eine vorsätzliche Schmähkritik. Das LG Frankfurt konnte dieser Argumentation nicht folgen.

Die Richter erkannten in der Äußerung von onlinekosten.de "sachliche Nähe zu dem ihr zugrunde liegenden Sachverhalt". Der Begriff "Parasit" bezeichne im biologischen Sinn ein Lebewesen, das aus dem Zusammenleben mit anderen Lebewesen einseitigen Nutzen ziehe, diese oft auch schädige und bei ihnen Krankheiten hervorrufen könne. Die Bezeichnung sei als kritisch-polemisch zu betrachten und weise "tatsächliche Bezugspunkte zu dem kritisierten Verhalten auf, ohne die Grenze zur Schmähkritik zu überschreiten".

Dolzers Beschwerde gegen die Ablehnung des Verbotsantrags erteilte das OLG Frankfurt am 27. Oktober eine Absage. Die im angefochtenen Beschluss genannte Begründung des Landgerichts sei zutreffend und man könne sich "voll inhaltlich anschließen".

Auf Nachfrage erklärte Dolzer, sein Unternehmen Universal Boards werde auch gegen den neuerlichen Beschluss "rechtlich vorgehen" und verwies in einer schriftlichen Stellungnahme auf zahlreiche entgegengesetzte Gerichtsentscheidungen.

Volker Briegleb, Chefredakteur von onlinekosten.de, erklärte: "Wir haben zu keiner Sekunde daran gezweifelt, dass auch das OLG Frankfurt für die Pressefreiheit entscheiden wird. Herrn Dolzers Versuche, die freie Berichterstattung über seine Machenschaften zu behindern, kann ich nur als verzweifelt bezeichnen." (hob)