Millimetergenaue Fotos für den ePass gefordert

Insbesondere in Fotokabinen aufgenommene Lichtbilder für den neuen elektronischen Reisepass werden von den Passämtern häufig abgelehnt. Probleme bereiten offenbar unterschiedliche Interpretationen der ICAO-Norm.

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Von
  • Detlef Borchers

Wie bereits berichtet, sorgt der mit biometrischen Merkmalen ausgestattete neue deutsche Reisepass für Probleme. Insbesondere in Fotokabinen aufgenommene Lichtbilder, bei denen kein erfahrener Fotograf mögliche Asymmetrien ausblendet, werden von Sachbearbeitern häufiger als erwartet abgelehnt. So berichtet der Münchner Merkur von Fotoautomaten im Münchner Raum, bei denen die Software nachgebessert werden soll, damit akzeptable Fotos entstehen. Hintergrund der Verwirrung sind offenbar unterschiedliche Interpretationen der ICAO-Norm. Während die deutsche Fotomustertafel auf dem 45 × 35 mm großen Lichtbild die minimale Gesichtshöhe mit 32 mm, die maximale mit 36 mm angibt, hat die ICAO die Grenzwerte beim Bild (das zwischen 35 und 40 mm breit sein darf), mit 29 bis 34 mm spezifiziert. Bestimmte Geräte, die automatisch das Gesicht nach ICAO-Norm einzoomen, können damit unter Umständen Fotos produzieren, die nicht der Schablone entsprechen, die der Sachbearbeiter anlegt.

"Es haben sich bei der Übersetzung der ICAO-Vorgaben offenbar Fehler eingeschlichen", vermutete ein Spezialist eines Kabinenherstellers gegenüber heise online, "da spricht nämlich die einschlägige Passage über den obersten Bildrand im englischen Text von einer 'Distanz zum Haarabschluss'. Ich bin mir nicht sicher, ob das mit 'Distanz zum Haaransatz' verwechselt wurde. Jedenfalls behaupten die Lieferanten der Software beständig, die Schablone der Bundesdruckerei liege im oberen Bereich der Toleranz."

In Fällen, bei denen das eingereichte Foto nicht die behördliche Zustimmung bekam, wurde Antragstellern die so genannte "Lichtbildbelehrung" zur Unterschrift vorgelegt. Diese Belehrung – eigentlich eine schriftliche Abtretung von Schadensansprüchen gegenüber der ausstellenden Passbehörde – ist nicht nur unter Juristen umstritten. Unter Bezugnahme auf die Meldung über die Belehrung erklärte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums gegenüber heise online: "Im Grundsatz muss jedes Passbild, das im Chip gespeichert werden soll, biometrietauglich sein. Ausnahmen hiervon sind lediglich aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, aus religiösen Gründen sowie bei Kindern zulässig. Dass sich hieraus Behinderungen im Reiseverkehr der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ergeben könnten, ist dem BMI nicht ersichtlich und entsprechende Belehrungserklärungen in dieser Sache sind nicht mit dem BMI abgestimmt.

Unabhängig von der Anforderung nach Biometrietauglichkeit der Passbilder ist der ePass ein gültiges Reisedokument. Eine Garantie, dass eine Bürgerin/ein Bürger in jedem Fall mit dem ePass in ein anderes Land einreisen darf, kann nicht abgegeben werden, da sich die Einreisevoraussetzungen anderer Staaten nach deren Recht richten. Deutschland hat nur geringen Einfluss auf die Einreiseentscheidungen anderer Länder."

Deutschland ist nicht das erste Land, das einen ePass mit dem biometrisch abgesicherten Gesichtsbild einführt. Länder wie Dänemark, Schweden oder Belgien liefern bereits entsprechende Pässe aus. Im Unterschied zu Deutschland ist zum Beispiel in Schweden die Meldebehörde identisch mit der Polizeibehörde. Bei der Polizei sind Systeme installiert, mit denen die Fotos für den ePass gemacht werden müssen. Deutschland ist eines der ersten Länder, in denen das Anfertigen der ICAO-normierten Fotos dem Bürger überlassen ist.

Zur Einführung des ePasses und den Auseinandersetzungen um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online sowie in c't, Technology Review und Telepolis):

(Detlef Borchers) / (pmz)