Interoperabilität und teilweise eingeschränkter Zugriff für Europas Geodaten

Standards sollen für die Interoperabilität von Geodatensammlungen in der EU und damit für deren besseren Austausch sorgen; unter bestimmten Umständen kann der öffentliche Zugriff auf die Daten aber kostenpflichtig sein oder gesperrt werden.

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Von
  • Monika Ermert

Das EU-Parlament hat in dritter Lesung eine Direktive verabschiedet, die eine weitreichende Harmonisierung im Bereich von Raum- und Geodateninformationen vorsieht. Stimmt der EU-Ministerrat der jetzt verabschiedeten Version von "INSPIRE" zu, wird die Kommission ermächtigt, zugehörige Standards zu verabschieden. Sie sollen für die Interoperabilität von Geodatensammlungen in den Mitgliedsstaaten der EU und damit deren besseren grenzübergreifenden Austausch dienen. Die Kommission wird auch Betreiberin des "INSPIRE Geo-Portal", einer Internet-Seite, auf der verschiedene Dienste für die europäische Öffentlichkeit angeboten werden sollen.

Das INSPIRE-Portal soll als Sprungbrett für den Zugriff auf die Angebote der Mitgliedsstaaten dienen. Innerhalb von zwei Jahren müssen die Mitgliedsstaaten die ersten EU-Geodaten mit Metadaten versehen, sodass nach Ort, Qualität, bestimmten Klassen und Stichwörtern gesucht werden kann. Neu erhobene Geodaten sollen innerhalb von 2 Jahren INSPIRE-konform sein. Für bestehende Daten gibt es einen längeren Übergangszeitraum von bis zu 7 Jahren. Zusätzlich zu den Daten, die heute Google Earth schon liefert (Länge, Breite, geographisches Grid-System, samt Namen von Orten und Verwaltungseinheiten bis zu einzelnen Hausadressen) listen insgesamt drei Annexe eine Vielzahl von Daten über die Geomorphology, Flächennutzungspläne, Lokalisation von Gebäuden und Fabriken und auch Bevölkerungsdichte, Häufigkeit von Krankheiten, Luftverhältnisse, klimatische und geologische Risikozonen und die Verteilung der Arten auf.

Als Hauptmotiv für INSPIRE, das bereits seit 2002 in der Diskussion ist, nennt die Kommission "eine bessere Unterstützung der Umweltpolitik durch Nutzung von Raumdaten im Besitz von Behörden". INSPIRE sei dabei durchaus auch für andere Bereiche offen, etwa "Landwirtschaft, Transport und Energie." Erst im 2006 eingesetzten Vermittlungsausschuss konnten sich Rat, Parlament und Kommission aber auf einen Kompromissvorschlag einigen. Umstritten waren, schreibt Paralamentsberichterstatterin Frieda Brepoels, Urheberrecht und Kosten für die Datenabfrage, mögliche Ausnahmen bei der Bereitstellung von Daten, Fragen nach der Art der Übergabe der Daten und Art der Datendienste sowie die Zugangsrechte. Außerdem stritt man über die Defintion von Metadaten und Datenklassen, die Reichweite der Direktive und die Fristen für ihre Umsetzung.

"Ich bin froh, dass wir mit INSPIRE starten können, auch wenn die Bedingungen vielleicht nicht zu 100 Prozent dem entsprechen, was wir ideal gefunden hätten", erklärte Brepoels gegenüber heise online. Der Start von INSPIRE sei gerade für zukünftige Dienste wie das Satellitennavigationssystem Galileo sehr wichtig. Das Parlament hatte sich allerdings für durchweg kostenlose Dienste für die Öffentlichkeit ausgesprochen. Hier setzte sich aber der Rat durch: Nicht nur private, sondern auch öffentliche Provider von Geodaten, können sich die Dienste bezahlen lassen. Allerdings muss, betonte Brepoels, erst für den Download bezahlt werden, die reine Konsultation ist für alle Daten frei.

Dagegen hatte sich etwa die Kampagne Free Our Data mit deutlichen Worten gewehrt; die Initiative kreidet nun das Scheitern der Parlamentsideen zum ausschließlich freien Zugang vor allem der britischen Regierung an. Diese habe ihren Ordinance Survey finanziell absichern wollen. Die Bundesregierung hat sich dagegen für die Geodateninfrastruktur GDI-DE bislang zu einem Modell eines kostenfreien Zugriffs bekannt, zumindest für nichtkommerzielle Anwendungen.

Ein weiterer Streitpunkt waren Einschränkungen beim Zugang. Brepoels zeigte sich zufrieden, dass der öffentliche Zugang auf die Basisdaten nur da verhindert werden kann, wo er "internationale Beziehungen, öffentliche Sicherheit oder die nationale Verteidigung" beeinträchtigen würde. Für größere Datensätzen kann der Zugang allerdings auch aufgrund von Vertraulichkeits-, Urheberrechts- und Datenschutzansprüchen eingeschränkt werden. Privatunternehmen, die Geodaten erheben, können zudem die Integration ihrer Daten verweigern. (Monika Ermert) / (jk)