Einige CeBIT-Aussteller kupfern bei Konkurrenten ab
Im Wettbewerb um das faszinierendste und modernste Produkt wird nicht immer mit sauberen Mitteln gekämpft: Neun Verstöße gegen Patent- oder Markenrecht registrierte das zuständige Landgericht Braunschweig.
Im Wettbewerb um das faszinierendste und modernste Produkt haben einige Aussteller auf der weltgrößten Computermesse CeBIT in Hannover einfach beim Konkurrenten abgekupfert. Neun derartige Rechtsverstöße hat das Landgericht Braunschweig in diesem Jahr registriert. Zur Messe hatte das Gericht einen Bereitschaftsdienst eingerichtet; die Patentstreitkammer des Braunschweiger Landgerichts ist für ganz Niedersachsen zuständig.
Die Antragsteller hatten entweder Produkte oder Bezeichnungen entdeckt, die ihren rechtlich geschützten glichen. Einem Anbieter beispielsweise habe das Gericht untersagt, einen Musik-Player auszustellen, der dem iPod Shuffle von Apple auffällig ähnelt, sagte der Sprecher. Der taiwanesische Hersteller Luxpro hatte den täuschenden Nachbau des populären Musik-Players zunächst am vergangenen Freitag vom Stand genommen, am folgenden Tag jedoch wieder neu präsentiert. Auch das Logo der Computermesse wurde missbraucht: Eine englische Firma hatte gar Rechnungen mit dem CeBIT-Schriftzug an verschiedene Unternehmen geschickt und von manchen sogar Geld erhalten
Ein Nachspiel hatten einige Rechtsstreitigkeiten aus dem vergangenen Jahr. Sechs Unternehmen, die damals einstweilige Verfügungen gegen ausländische Konkurrenten erwirkt hatten, nutzten deren Rückkehr auf die CeBIT, um die Gerichtskosten zurückzubekommen. (dpa) / (jk)